Sterbefall

Auch in den schwersten Stunden ist das Standesamt der Stadt Wiener Neustadt ein kompetenter und pietätvoller Partner. Es geht um eine würdevolle behördliche Abwicklung eines Todesfalls.

Anmeldung eines Sterbefalls

Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind Originaldokumente des/der Verstorbenen beim Standesamt, bei dem der Tod beurkundet wird, abzugeben. Viele Bestattungen bieten an, die Dokumente entgegenzunehmen, diese an das Standesamt weiterzuleiten und die Sterbeurkunden zu übernehmen.

a) Der/die Verstorbene war ledig:

  • Geburtsurkunde
  • Meldebestätigung/Meldezettel über den Hauptwohnsitz
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)

b) Der/die Verstorbene war verheiratet:

  • Geburtsurkunde
  • Meldebestätigung/Meldezettel über den Hauptwohnsitz
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)

c) Der/die Verstorbene war geschieden:

  • Geburtsurkunde
  • Meldebestätigung/Meldezettel über den Hauptwohnsitz
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Scheidungsbeschluss oder – urteil über die Auflösung dieser Ehe
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)

d) Der/die Verstorbene war verwitwet:

  • Geburtsurkunde
  • Meldebestätigung/Meldezettel über den Hauptwohnsitz
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Sterbeurkunde des Gatten
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)

Von den Urkunden kann abgesehen werden, wenn diese im Zentralen Personenstandsregister vollständig erfasst wurden.

Anzeige einer Totgeburt

Für die Beurkundung sind folgende Dokumente entweder beim Standesamt, im LKH Wiener Neustadt oder bei der jeweiligen Bestattung vorzulegen:

Für die Beurkundung werden benötigt:

  • Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen Kindes oder Geburtsurkunde (gegebenenfalls auch Heiratsurkunde) der Mutter des unehelichen Kindes; gegebenenfalls der Nachweis der Auflösung der Ehe
  • Meldezettel über den Hauptwohnsitz der Eltern (Mutter)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (Mutter), bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass

Allen Urkunden und Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung eines in Österreich allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetschers beizulegen. Sämtliche Dokumente sind im Original vorzulegen (werden sofort nach durch geführter Beurkundung an die Partei retourniert).

Von den Urkunden kann abgesehen werden, wenn diese im Zentralen Personenstandsregister vollständig erfasst wurden.

Ausstellen der Sterbeurkunde

Das Standesamt Wiener Neustadt stellt Sterbeurkunden für in Österreich verstorbene Personen aus.

Voraussetzung

Sterbeort Wiener Neustadt oder vollständige Erfassung im Zentralen Personenstandsregister.
Das Standesamt des Magistrates Wiener Neustadt hat alle Todesfälle in Wiener Neustadt ab 1. Jänner 1939 registriert.

Wer bekommt eine Sterbeurkunde

Unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises kann eine Sterbeurkunde ausgestellt und an Personen welche gemäß § 52 Personenstandsgesetz 2013 dazu berechtigt sind ausgehändigt werden.

Kosten

€ 9,30 (€ 7,20 Bundesgebühr/€ 2,10 Verwaltungsabgabe)

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0