Kurzzeitpflege

Was bedeutet Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege bietet einen zeitlich begrenzten Aufenthalt z.B. zur Erholung und Entlastung der Pflegenden („Urlaub von der Pflege“), zur Überbrückung von Zeiten, in denen ein pflegendes Familienmitglied (Krankheit, Operation usw.) verhindert ist, oder einfach nur als „Schnupperaufenthalt“.

Die Aufenthaltsdauer beträgt eine bis maximal sechs Wochen. Kurzzeitpflege kann nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Bezug von Pflegegeld

https://www.noe.gv.at/noe/Pflege/Kurzzeitpflege.html


Hier finden Sie weitere Informationen:

https://www.hb.at/
www.marienhof.cc
www.noe.gv.at - Kurzzeitpflege
www.pbz-wrneustadt.at
https://www.samariterbund.net/pflege-und-betreuung/wohnen/pflegeheim/

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0