GRUNDBESITZABGABEN

Einmalige Gebühren (bei Neu- und Zubau)

Laufende Abgaben (Grundbesitzabgaben)

Vorgehensweise Eigentümerwechsel

Bei Eigentümerwechsel wird empfohlen, eine Kopie vom Vertrag (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, etc.) an die zuständige Stelle (Geschäftsbereich II) zu übermitteln, damit eine rasche Bearbeitung gewährleistet werden kann. Für die Abrechnung der Wasserbezugsgebühr wird der Zählerstand zum Stichtag des Eigentümerwechsels benötigt. Es ist daher erforderlich, dass Käufer und Verkäufer den Zähler ablesen lassen und den Zählerstand bei der Wiener Neustädter Stadtwerke & Kommunal Service GmbH, Abteilung Wasserwerke, Rufnummer 02622 / 373 - 550, bekanntgeben.

Fälligkeit

Die Grundbesitzabgaben sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

An den Liegenschaftseigentümer ergeht vierteljährlich, rechtzeitig vor Fälligkeit, eine Lastschriftanzeige über die zu entrichtenden Grundbesitzabgaben.
Bei Zahlungsverzug erfolgen Mahnungen und in weiterer Folge gerichtliche Einbringungsmaßnahmen.

Zuständige Stelle:

Geschäftsbereich II

Gruppe II/5 - Abgabenmanagement

Altes Rathaus, Hauptplatz 1-3, 2700 Wiener Neustadt

Tel.: 02622/373-813 DW

E-Mail: abgabenmanagement@wiener-neustadt.at

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Dienstag zusätzlich 13 bis 16 Uhr, Mittwoch kein Parteienverkehr

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0