Vergleich der Stadt WN mit der SPÖ
Die Sozialdemokratische Partei Österreichs Bezirksparteiorganisation Wiener Neustadt verpflichtet sich darin, der Stadt Wiener Neustadt 50 % der eingeklagten Forderungen zu bezahlen. Zum Hintergrund: Eine Prüfung des Kontrollamts der Stadt Wiener Neustadt ergab, dass von 1987 bis 2015 die Betriebskosten für das Sektionslokal der SPÖ im Ungarviertelzentrum – dem UVZ – nicht von der SPÖ, sondern aus Geldern des Stadtbudgets bezahlt worden sind. Die SPÖ Wiener Neustadt weigerte sich daraufhin den entstandenen Schaden zu begleichen. Daher reichte die Stadt Wiener Neustadt Klage ein. Aufgrund von Verjährungsfristen konnte rechtlich jedoch nicht der Gesamtschaden von rund 88.000 Euro, sondern konnten lediglich 6.000 Euro eingeklagt werden.
Durch die Annahme des Vergleichs erspart sich die Stadt Wiener Neustadt einen langen Rechtsstreit, der aufgrund der niedrigen einklagbaren Summe in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Aufwand stehen würde. Gleichzeitig ist das Einlassen der SPÖ Wiener Neustadt auf diesen Vergleich als Eingeständnis zu werten, dass sie sich über Jahre hindurch, aus öffentlichen Geldern ihr Sektionslokal finanziert hat.
Wiener Neustadt, am 27. Dezember 2017