Eröffnung Schanigärten
„Die Schanigärten bringen eine Belebung der Innenstadt, die ich ausdrücklich begrüße. Gerade die letzten Tage haben gezeigt, dass sich die Besucherinnen und Besucher der Innenstadt schon auf die Schanigarten-Saison freuen. Es ist für niemanden nachvollziehbar, dass man bei schönem Wetter, welches sich bekanntlich nicht an Kalendertagen orientiert, keinen Schanigarten betreiben darf. Deshalb schaffen wir nun rasch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gastronomie, um ordentlich wirtschaften zu können. Mit dem Vorziehen der jährlichen Verordnung haben wir nun einen ersten wichtigen und richtigen Schritt für die Innenstadt gesetzt“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger zur Maßnahme.
Die Verordnung betrifft alle innerstädtischen Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen. Der Bereich „Innenstadt“ wird als Zone definiert und beinhaltet das gesamte Gebiet innerhalb des Ringes sowie den Bereich rund um den Bahnhofsplatz.
Die Verordnung tritt mit 1. April in Kraft und läuft bis 31. Oktober.
Wiener Neustadt, 27. März 2015