Berechnungsbeispiel für Grundbesitzabgaben

Wir haben für Sie die Kosten für Liegenschaften mit neu errichtetem Gebäude in Wiener Neustadt zusammengestellt – berechnet nach den Tarifen gemäß Beschluss des Gemeinderates ab 1. Jänner 2023 (Annahme: Grundstücksgröße 700 m²).

Musterbeispiel

Haus verbaute Fläche 100,00 m²,  Keller (inkl. Wasseranschluss und Abfluss für Dusche oder Waschmaschine), Erdgeschoß, 1. Stock, ohne Regenwasser, unverbaute Fläche 600,00 m², Familie mit 2 Kindern (ohne Garage)

Einmalige Gebühren

Einmalige Gebühren

Kanaleinmündung:

Die Kanaleinmündungsabgabe für den erstmaligen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz beträgt netto EUR 22,26 pro m² x Berechnungsfläche + 10% USt. Garagen werden nur mitgerechnet, wenn eine direkte Verbindung zum Wohnhaus besteht.

Berechnungsfläche:
Die ½ der bebauten Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschosse (wobei immer ein Geschoss hinzukommt) zuzüglich 15% der unbebauten Fläche (höchstens jedoch 15% von 500m², das sind höchstens 75m²)

Berechungsgrundlage: 1/2m² v. 100m² x G + 1G + 15% v. unbeb.Fl.
mal Einsatzsatz EUR 22,26 ergibt EUR 6.121,50
Keller 50m²
Erdgeschoß 50m²
1. Stock 50m²
Anzahl Geschoße +1 50m²
unbebaute Fläche (15% von max. 500m²) 70m²
Berechnungsfläche Gesamt 275m²

Wasseranschluss:

Die Wasseranschlussabgabe beträgt netto EUR 11,67 pro m² x Berechnungsfläche + 10% USt. Bei der Wasseranschlussabgabe werden alle Baulichkeiten berechnet (Garage, Carport, Gartenhütte, etc.).

Berechnungsfläche:
Die ½ der bebauten Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschosse (wobei immer ein Geschoss hinzukommt) zuzüglich 15% der unbebauten Fläche (höchstens jedoch 15% von 500 m², das sind höchstens 75m²).

Berechungsgrundlage: 1/2m² x G + 1G + 15% v. unbeb.Fl.
mal Einsatzsatz EUR 11,67 ergibt EUR 3.209,25
Keller 50m²
Erdgeschoß 50m²
1. Stock 50m²
Anzahl Geschoße +1 50m²
unbebaute Fläche (15% von max. 500m²) 70m²
Berechnungsfläche Gesamt 275m²

Die Kanaleinmündungs- und die Wasseranschlussabgabe sind einmalige Abgaben. Bei einer baulichen Veränderung (Zubau, DG-Ausbau) wird jedoch eine Ergänzungsabgabe vorgeschrieben.

Stellplatz-Ausgleichsabgabe:
Ist das Grundstück sehr klein oder wird kein Stellplatz errichtet, so wird eine Stellplatz-Ausgleichsabgabe vorgeschrieben.
Diese beträgt derzeit lt. Verordnung EUR 7.500,00 pro Stellplatz.

Die aktuelle Verordnung finden Sie HIER.

Laufende Abgaben

Laufende Abgaben:

Grundsteuer:
Der Grundsteuerbetrag hängt vom Grundsteuermessbetrag des Einheitswertbescheides des Finanzamtes ab.

Berechnungsformel: Messbetrag x 500% = Jahresbetrag


Wenn der Jahresbetrag unter EUR 75,00 liegt, wird er nur einmal jährlich im 2. Quartal (fällig am 15. Mai) eines laufenden Kalenderjahres vorgeschrieben.
Bei Beträgen über EUR 75,00 wird der Jahresbetrag auf die vier Quartalsvorschreibungen aufgeteilt. Hier wird keine USt verrechnet.

Kanalbenützung:
Die laufende Kanalbenützungsgebühr wird wie folgt ermittelt:
Berechnungsfläche x Einheitssatz + 10% USt.

Die Berechnungsfläche ergibt sich aus den Geschossflächen aller angeschlossenen Geschosse, wobei angeschlossene Kellergeschosse (ausgenommen gewerbliche Nutzung) und nicht angeschlossene Gebäudeteile nicht berücksichtigt werden.

Der Einheitssatz beträgt:

nur Schmutzwasser: EUR 2,93 (+10% USt)
mit Regenwasseranteil: EUR 3,223 (+10% USt)

Berechungsgrundlage: m² x G Einheitssatz
mal Einsatzsatz EUR 2,93 ergibt EUR 586,00
Erdgeschoß 100m²
1. Stock 100m²
Berechnungsfläche Gesamt 200m²

Abfallwirtschaftsgebühr und -abgabe:

Berechungsgrundlage
Jahresbetrag   EUR 211,67
1 Stk Restmülltonne
(120 l, monatl. Entleerung, 13 x jährl.)
je Entl. EUR 9,17 EUR 119,21
1 Stk Biotonne
(120 l, 14tägige Entleerung, 26 x jährl.)
je Entl. EUR 3,556 EUR 92,46

NÖ Seuchenvorsorgeabgabe:

Richtet sich nach dem Jahresbehältervolumen der Restmülltonne

Beispiel:
120l Restmülltonne x 13 Entleerungen = Restmüllbehältervolumen = 1560 Liter
Jahresgebühr: EUR 15,00  (Hier wird keine USt verrechnet.)

Wasserbezugsgebühr (Wasserverbrauch):

Die Wasserbezugsgebühr wird mittels Akonto im Voraus bezahlt. Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres im Zuge der Vorschreibung der Grundbesitzabgaben für das 1. Quartal wird die Wasserendabrechnung für das vergangene Jahr durchgeführt (Richtlinie 50 m³ pro Person/Jahr).
Tarif für 1 m³ Wasser – netto EUR 1,68 (+ 10% USt)

Bereitstellungsgebühr:

Ist die zu entrichtende Gebühr für die Inanspruchnahme und die zur Verfügungstellung eines Wasserzählers. Die Größe und Kosten des Wasserzählers hängen von der Durchflussmenge ab.

 

 

Gesamtausgaben für unser Musterhaus pro Quartal:

  Ust EUR
Grundsteuer 10% Ust EUR 34,00
Wasserakonto 10% Ust EUR 92,40
Bereitstellungsgebühr 10% Ust EUR 9,90
Abfallwirtschaftsgebühr, Restmüll 10% Ust EUR 23,42
Abfallwirtschaftsabgabe, Restmüll 10% Ust EUR 9,37
Abfallwirtschaftsgebühr, Bio 10% Ust EUR 18,16
Abfallwirtschaftsabgabe, Bio 10% Ust EUR 7,26
Kanalbenützung 10% Ust EUR 161,15
NÖ Seuchenvorsorgeabgabe keine Ust EUR 3,75
Gesamt pro Quartal inkl. 10% Ust:   EUR 359,41
1malige Zahlungen:    
Kanaleinmündung 10% Ust EUR 6.733,65
Wasseranschluss 10% Ust EUR 3.530,18
Gesamt inkl. 10% Ust:   EUR 10.263,83

Aufschließungsabgabe:

Wenn das Grundstück noch kein Bauplatz im Sinne der NÖ Bauordnung ist, erfolgt die Erklärung des Grundstückes zum Bauplatz in der Baubewilligung. In einem gesonderten Bescheid wird die Aufschließungsabgabe vorgeschrieben. Diese ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe und dient der Herstellung der Fahrbahn, des Gehsteiges, Straßenbeleuchtung, etc. Die Abgabe errechnet sich aus dem Produkt von Berechnungslänge BL (Quadratwurzel der Bauplatzfläche), dem Bauklassenkoeffizienten BKK (Bauklasse I, II = Gebäude bis 8m hoch = 1,25) und dem jeweils gültigen Einheitssatz ES (derzeit EUR 575,00).

Beispiel zur Berechnung der Aufschließungsabgabe:
Fläche = 700m² BL = √700 = 26,4575m, BKK = 1,25, ES = EUR 575,00
Aufschließungsabgabe = 26,4575m x 1,25 x EUR 575,00 = EUR 19.016,33

 

Kontaktadressen für weitere Anschlüsse (nicht städtische)

Es wird darauf hingewiesen, dass mit den Tarifen per 01.01.2023 gerechnet wurde!

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0