Wichtige Informationen zum Denkmalschutz

Sie sind Eigentümer eines kulturell bedeutenden Gebäudes und fragen sich, was das für Folgen für Sie und Ihr Haus hat? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtentwicklung im Neuen Rathaus helfen Ihnen gerne weiter.

Was bedeutet Denkmalschutz? Wozu verpflichtet Denkmalschutz?

Grundsätzlich ist es so, dass ein rechtskräftig denkmalgeschütztes Objekt den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes unterliegt. Das bedeutet, dass seine Zerstörung und jede Veränderung, die den Bestand (Substanz), überlieferte Erscheinung, oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte, ohne Bewilligung des Bundesdenkmalamtes verboten ist.

Das heißt jedoch nicht, dass bei unter Schutz stehenden Denkmalen keine Veränderungen vorgenommen werden können. Veränderungen, die der sinnvollen Nutzung und damit Erhaltung des Denkmals dienen, liegen natürlich auch im Interesse des Bundesdenkmalamtes und der Stadt Wiener Neustadt. Parallel zur baubehördlichen Einreichung ist auch eine Bewilligung des Bundesdenkmalamtes einzuholen.

Oftmals sehr gut funktionierende Praxis in Wiener Neustadt ist es, dass der Eigentümer vor der Einreichung für einen Um- bzw. Zubau eines denkmalgeschützten Objektes, gemeinsam mit dem Bundesdenkmalamt und dem Bauamt der Stadt das Einvernehmen herstellt. Auf die Unterstützung in Form einer Beratung/Vorplanung durch die Architekturabteilung des Bundesdenkmalamtes wird dabei besonders hingewiesen. Durch die vorhergehende Koordinierung kommt es bei der Einreichung zu keiner Verzögerung und das Verfahren kann somit schneller abgeschlossen werden. Sollte es zu einem Verkauf eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes kommen, muss dieser selbstverständlich nicht bewilligt werden, er ist jedoch dem Bundesdenkmalamt unter gleichzeitiger Namhaftmachung des Käufers anzuzeigen.

Steuerbegünstigungen und finanzielle Erleichterungen

Mit dem Denkmalschutz sind auch einige Steuerbegünstigungen und finanzielle Erleichterungen verbunden:

So besteht bei einer Mietzinsvereinbarung keine Bindung an die Kategoriemietzinse des § 16 Abs. 2 Mietrechtsgesetz, wenn das Objekt unter Denkmalschutz steht und der Vermieter unbeschadet der Gewährung öffentlicher Mittel zu dessen Erhaltung nach dem 8. Mai 1945 erhebliche Eigenmittel aufgewendet hat (§ 16 Abs. 1 Z 3 Mietrechtsgesetz vom 26.11.1993).

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist der Herstellungsaufwand auf Grund des Denkmalschutzgesetzes über Antrag gemäß § 28 Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1988 gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzuschreiben.

Gemäß § 8 Abs. 2 EStG 1988 können Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die für denkmalgeschützte Betriebsgebäude im Interesse der Denkmalpflege aufgewendet werden, gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt abgeschrieben werden, soweit nicht ein Investitionsfreibetrag oder öffentliche Förderungsmittel in Anspruch genommen wurden.

Gemäß § 28 Bewertungsgesetz 1955 ist der Einheitswert für unter Denkmalschutz stehende Gebäude mit 30% des an sich maßgebenden Wertes festzustellen, wenn die durchschnittlichen Erhaltungskosten die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile übersteigen. Dadurch verringern sich die Grund-, die Erbschafts- und die Schenkungssteuer.

Für die Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an denkmalgeschützten Objekten können nach Maßgabe der Mittel Subventionen gewährt werden. Entsprechende Anträge sind beim zuständigen Landeskonservatorat einzubringen.

Auch werden verschiedene Förderungen durch die Bundesländer (z.b. Wohnbauförderung) vom Denkmalschutz abhängig gemacht.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen steht ihnen das Bundesdenkmalamt (Tel: 02732 / 777 88 34, www.bda.at) gerne zur Verfügung!

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0