Gebrauchsabgabe

Die Gebrauchsabgabe wird seitens der Stadt Wiener Neustadt für die Benützung des öffentlichen Grundes und des darüber befindlichen Luftraumes erhoben.

Gebrauchsabgabe – was ist das?

Die Gebrauchsabgabe wird für die Benützung öffentlichen Grundes und des darüber befindlichen Luftraumes (bekannt auch unter „Luftsteuer“) erhoben.

Die Erteilung einer Gebrauchserlaubnis ist nur auf Antrag zulässig. Die Gebrauchsabgabe wird als einmalige oder als jährliche Abgabe erhoben.

Einmalige Gebrauchsabgabe

Die Gebrauchserlaubnis wird von dem Geschäftsbereich V, Infrastruktur und Technik, Gruppe 3 – Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Energie nach Antragstellung (Ansuchen – Formular) bescheidmäßig abgehandelt, wobei der rechtskräftige Bescheid im Geschäftsbereich II, Finanzen und Eigentumsverwaltung, Gruppe 2, Rechnungswesen und Abgabenmanagement, verbucht und dem Abgabepflichtigen ein Bescheid über die Gebrauchsabgabe mit Zahlschein zugesendet wird.

Jährliche Gebrauchsabgabe

Bei Jahresabgaben wird die Abgabe für das begonnene Kalenderjahr, für das die Gebrauchserlaubnis erteilt wurde, mit Beginn des zweiten Kalendermonates, das der Zustellung des Abgabenbescheides zunächst folgt, fällig. Für jedes spätere Kalenderjahr ist die Abgabe bis spätestens Ende März für das laufende Jahr zu entrichten.

Fälligkeit

Einmalige Gebrauchsabgabe:
binnen einem Monat nach Ausstellung des Gebrauchsabgabebescheides

Jährliche Gebrauchsabgabe:
31. März jeden Jahres

Dem Abgabepflichtigen wird ein Zahlschein über den Jahresbetrag rechtzeitig vor Fälligkeit zugesendet.
Die Zusendung des Zahlscheines ist als Serviceleistung der Stadt am Abgabepflichtigen zu sehen. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu, da die Vorschreibung bereits mit dem Bescheid erfolgte.

 

Zuständige Stelle:
Geschäftsbereich II
Gruppe II/5 - Abgabenmanagement
Altes Rathaus, Hauptplatz 1-3, 2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/373-816 DW
E-Mail: abgabenmanagement@wiener-neustadt.at
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Dienstag zusätzlich 13 bis 16 Uhr, Mittwoch ist kein Parteienverkehr

Tarife

Tarifliste

Formulare und Gesetze

EINZAHLUNG:
Empfänger: Stadt Wiener Neustadt, GB II - Abgabenmanagement
IBAN: AT48 6000 0000 0144 3714
BIC: BAWAATWW
Verwendungszweck: Kd.Nr. ______, Gebrauchsabgabe

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0