Das Gesundheitsamt der Stadt Wiener Neustadt

Das Gesundheitsamt der Stadt ist in erster Linie in der Vorsorgemedizin ein ganz wichtiger Partner in Gesundheitsfragen. Neben den Impfungen ist da in erster Linie die Rolle bei der Tuberkulosebekämpfung und -prävention zu nennen.

Amtsärztliche Untersuchungen

Die Ausstellung eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erfolgt immer auf Vorschrift einer gesetzlichen Grundlage.

Vorgangsweise:

  • Ansuchen um amtsärztliche Untersuchung, gerichtet an den Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Gesundheitsamt, Neuklosterplatz 1
  • EUR 14,30 Bundesabgabe
  • EUR 3,30 Verwaltungsabgabe
  • Ein Lichtbildausweis, ist bei der Untersuchung vorzulegen
  • Die Terminvergabe für die Untersuchung erfolgt nach dem Einlangen des Ansuchens, bzw. kann auch telefonisch vereinbart werden.

Ansuchen um ein amtsärtzliches Gesundheitszeugnis

Ansuchen für Amtsärztliches Zeugnis (8,4 kb)

Tuberkuloseuntersuchung und -beratung

Parteienverkehrszeiten:

Montag und Mittwoch: 08:00-11:30 Uhr

Dienstag: 08:00-11:30 Uhr &13:00-15:30 Uhr.

Termine außerhalb der regulären Parteienverkehrszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Zusätzlich zur allgemeinen Email-Adresse erreichen Sie die TBC-Stelle auch unter tbc-stelle@wiener-neustadt.at.

In der TBC-Stelle werden folgende Agenden wahrgenommen:

  • Betreuung und Überwachung von an Tuberkulose erkrankten Personen.
  • Durchführung von Umgebungsuntersuchungen nach Kontakt zu einer an Tuberkulose erkrankten Person.
  • Durchführung von Reihenuntersuchungen nach dem TBC-Gesetz
  • Tuberkulin-Tests nach MENDEL-MANTOUX - Termin nach Vereinbarung

Vorzeitiger Mutterschutz

Eine vorzeitige Freistellung nach § 3 Abs 3 Mutterschutzgesetz ist ab Ende der 15. Schwangerschaftswoche möglich. Voraussetzung für eine vorzeitige Freistellung ist ein ernsthaftes gesundheitliches Problem im Zusammenhang mit der Schwangerschaft z. B.

  • starke Blutarmut
  • drohende Frühgeburt
  • frühere Schwangerschaft mit Spätabort oder Frühgeburt
  • schwer einstellbarer insulinpflichtiger Diabetes mellitus
  • Kongenitale Fehlbildungen
  • Mehrlingsschwangerschaft
  • Zustand nach Organtransplantation der Mutter
  • Plazenta prävia totalis bzw. partialis ab der 20. Schwangerschaftswoche
  • EPH-Gestose
  • Einblutungen mit klinischer Symptomatik
  • Vorzeitige Wehen
  • Zustand nach Konisation
  • Thromboembolisches Geschehen
  • Uterusfehlbildung
  • Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten
  • Zervixlänge unter 25 mm oder Cerclage in der laufenden Schwangerschaft

Die Freistellung erfolgt durch den behandelnden Gynäkologen!

Sollte eine Freistellung aus anderen Gründen erforderlich sein oder gibt es spezielle Fragestellungen, ist das Gesundheitsamt zuständig.

In diesen Fällen sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ein aktueller gynäkologischer Facharztbefund mit Namen, Geburtsdatum und Wohnadresse der Patientin
  • Mutter-Kind-Pass
  • Name und Anschrift des Dienstgebers
  • Aktueller Facharztbefund eines anderen Fachgebietes, der eine Freistellung begründet

Der Antrag auf Freistellung ist umgehend zu stellen, spätestens am darauffolgenden Werktag. Eine Nachdatierung ist nicht möglich.

Urnenbestattung außerhalb des Friedhofes

Ausnahmebewilligung gemäß § 17 Abs.2 NÖ Bestattungsgesetz

Wollen Sie die Urne mit den Aschenresten ihres Verstorbenen zu Hause, also außerhalb des Friedhofes bestatten, ist ein Ansuchen an den Geschäftsbereich III, das Gesundheitsamt des Magistrates erforderlich.

Das Ansuchen kann persönlich am Gesundheitsamt gestellt, oder über eine Bestattung eingebracht werden.

Das Ansuchen muss enthalten:
- Name, Adresse und Telefonnummer des Antragstellers bzw. an welcher Adresse die Urne aufbewahrt wird.
- Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen.
- Name, Geburtsdatum und Sterbedatum des Verstorbenen.
- Genauer Aufbewahrungsort der Urne.
- Aktueller GB-Auszug oder Zustimmung des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten des Ortes, an dem die Urne aufbewahrt werden soll.

 

Von der Bezirksverwaltungsbehörde wird ein Bescheid ausgestellt. Für diesen Bescheid sind Euro 291,30 an Gebühren zu entrichten. Eine Kopie des Bescheides muss unmittelbar bei der Urne aufbewahrt werden.

Wird die Urne an eine andere Adresse umgesiedelt, ist das Gesundheitsamt zu verständigen. Es sind dann keine weiteren Gebühren zu entrichten.

Ansuchen um Urnenbeisetzung

Ansuchen um Urnenbeisetzung (9,0 kb)

Suchtmittel-Agenden

Drogenberatung: www.bmgf.gv.at

Substitutionstherapie

Die Ausstellung eines Substitutionsrezeptes erfolgt beim niedergelassenen, zur Substitution berechtigten Arztes. Das Rezept sowie Abgabeänderungen oder Mitgaben werden am Gesundheitsamt vom Amtsarzt während der Amtszeiten bestätigt. Erst dann kann eine Abholung des Medikamentes in der Apotheke erfolgen.

Untersuchung von Sexdienstleisterinnen

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung von Sexdienstleisterinnen (BGBL. 198/2015; BGBL. 728/1993 idgF) sind vor Aufnahme der Tätigkeit eine Eingangsuntersuchung und eine Beratung verpflichtend. Die Durchführung dieser Untersuchung und Beratung erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung am Gesundheitsamt.

In Abständen von 6 Wochen ist eine amtsärztliche Kontrolluntersuchung vorzunehmen. Die Durchführung der Abstrichuntersuchung (alle 6 Wochen) und der Blutuntersuchung (alle 12 Wochen) erfolgen ebenfalls am Gesundheitsamt. Die Untersuchungen werden in einem Ausweis bestätigt.

Für die Ausstellung eines Ausweises sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lichtbildausweis
  • 1 Passfoto
  • Lungenröntgen, wird nach Möglichkeit gleich am Gesundheitsamt kostenlos durchgeführt

Sie sind verpflichtet das Gesundheitsamt von einem Wechsel des Ortes der Ausübung der Tätigkeit zu informieren.

Informationen für SexdienstleisterInnen finden sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.bmgf.gv.at

Giftbezugsbescheinigung nach dem Chemikaliengesetz

Formular Ansuchen um Giftbezugsbescheinigung


Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0