Grundstücksadressen und Adressänderungen

Die Adresse eines unbebauten Grundstücks wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ermittelt und in der Regel im Baubewilligungsbescheid mitgeteilt.

Adresse

Die Adresse besteht aus einer Grundstücksadresse und je nach Gebäudegröße auch einer gebäudeinternen Adressierung. Die Amtssachverständigen legen bei der Prüfung der Einreichprojekte die Grundstücksadresse fest, die auf einer Hausnummerntafel abgebildet wird. Diese richtet sich nach der Zufahrts- bzw. Zugangsmöglichkeit in der Einreichplandarstellung.

Für die gebäudeinterne Adressierung (Stiegen, Türnummern, …) ist der Gebäudeeigentümer bzw. die Hausverwaltung verantwortlich und diese auch im Einreichplan darzustellen, damit anschließend eine Darstellung im Gebäude- und Wohnungsregister erfolgen kann. In den Stiegenhäusern ist die Bezeichnung des Stiegenhauses und das jeweilige Geschoss zu bezeichnen (dies gilt auch bei Ausstiegstellen von Aufzügen).

Nutzungseinheiten sind in einer logischen Reihenfolge zu nummerieren (Tür 1, 2, 3, …) und mit den entsprechenden Beschilderungen zu versehen.

Wo erfahre ich die Grundstücksadresse?

Grundsätzlich ist die Adresse im Baubewilligungsbescheid ersichtlich. In Einzelfällen wird die Adresse erst später festgelegt (z.B. wenn die Straßenbezeichnung noch fehlt).

Welche Anforderungen bestehen an die Hausnummerntafel?

Die Hausnummerntafel muss eine Straßenbezeichnung und eine Orientierungsnummer beinhalten. Sie ist vom Straßenraum ersichtlich und lesbar bei der Zufahrt bzw. beim Eingang zu montieren, damit eine Auffindbarkeit (z.B. für Rettungsorganisationen) sichergestellt ist.

Wo erhalte ich die Hausnummerntafel?

Die Hausnummerntafel ist bei Handelsbetrieben für Eisenwaren und Kommunalwaren bzw. Schilderherstellern erhältlich und vom Gebäudeeigentümer zu besorgen.

Wie kann ich eine Änderung der Grundstücksadresse herbeiführen?

Wenn die ganze Grundstücksadresse (z.B. bei Verlegung der Zufahrt zu einer anderen Straße) oder die Orientierungsnummer geändert werden soll, bringen Sie einen Antrag mit einer Begründung ein. Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Beachten Sie bitte, dass eine Adressänderung auch die Verständigung diverser Organisationen und Firmen nach sich zieht und gegebenenfalls auch Dokumente geändert werden müssen.

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0