Informationen über den Schulbetrieb

Zur Anmeldung

Die Anmeldung für den Unterricht an der Josef Matthias Hauer-Musikschule kann jederzeit
schriftlich nach Kenntnisnahme der Schulordnung erfolgen.

Der Eintritt in die Musikschule ist jeweils nur zu Beginn des Schuljahres (im September) möglich. Nach Maßgabe freier Plätze kann unter Umständen auch zum Semesterwechsel (im Februar) ein Musikschulplatz für das gewünschte Instrument angeboten werden. Schülerinnen und Schüler, die neu an die Schule kommen und sofort in den regulären Instrumentalunterricht einsteigen wollen, werden einer körperlichen und geistigen Einstufung unterzogen, um die Eignung für das gewünschte Instrument festzustellen. Kinder, die hauseigene Früherziehungskurse besucht haben, werden bei der Anmeldung bevorzugt behandelt.

Bei Gleichartigkeit von instrumentalen Vorkenntnissen und gewähltem Hauptfach werden Schülerinnen und Schüler ohne nochmalige Überprüfung in Zweiergruppen in den Hauptfachunterricht eingeteilt. Jedes andere Kind wird nach Maßgabe noch verbleibender freier Plätze aufgenommen.

Schulordnung

  1. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich für ein Schuljahr.
    Eine Abmeldung oder Unterbrechung des Musikschulunterrichts ist jedoch in begründeten Fällen zum Ende der Verrechnungsabschnitte möglich.
  2. Jedem Schüler steht pro Schuljahr ein Mindestangebot von 30 Unterrichtseinheiten im Hauptfach zu. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten reduziert sich jedoch bei selbst verschuldeten Versäumnissen (z.B. Erkrankung, etc...).
  3. Für den Status „Ordentlicher Schüler“ der Musikschule ist die Absolvierung einer Mindestanzahl vorgeschriebener Nebenfächer Pflicht. Ordentliche Schüler erhalten zum Jahresende ein Jahreszeugnis.
  4. Die Eltern (gesetzliche Vertreter) sorgen für den regelmäßigen, pünktlichen Unterrichtsbesuch des Schülers und für die gewissenhafte, den Übungsanweisungen entsprechende Vorbereitung.
  5. Der Ausschluss eines Schülers kann erfolgen:
    a) wenn das Lernziel infolge nachlässigen Schulbesuches voraussichtlich nicht erreicht werden kann. In diesem Fall ist dem Schüler eine Bewährungsfrist von 2 Monaten zu stellen (schriftliche Ermahnung). Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind davon zu benachrichtigen.
    b) wenn schwerwiegende charakterliche oder sittliche Mängel oder wiederholte Disziplinlosigkeiten des Schülers einen Weiterverbleib an der Schule untragbar machen.
    c) wenn ein etwaiger Schulgeldrückstand bis 10 Tage nach Eingang der Mahnung nicht erbracht wurde.
  6. Ist der Angemeldete volljährig, so übernimmt er selbst die sonst den Erziehungsberechtigten obliegenden Verpflichtungen.
  7. Die Kenntnisnahme dieser Schulordnung ist bei der Anmeldung zu bestätigen.


Ordentliche/Außerordentliche Ausbildung

Die Josef Matthias Hauer-Musikschule hat als Schule mit Öffentlichkeitsrecht zwischen ordentlichen und außerordentlichen Schülern und Schülerinnen zu unterscheiden.

Ordentliche Ausbildung:
Der Schüler/Die Schülerin ist verpflichtet, neben dem künstlerischen Hauptfach regelmäßig die in der Stundentafel ausgewiesenen Pflicht- und Wahlpflichtfächer zu belegen. Im Zeitraum von maximal vier Jahren sind die vorgeschriebenen Ergänzungsfächer der jeweiligen Leistungsstufe zu belegen. Eine Zulassung zur Übertrittsprüfung in die nächste Leistungsstufe erfolgt nur nach Absolvierung sämtlicher Lehrveranstaltungen!

Bei der Belegung der Wahlpflichtfächer ist vom Hauptfachlehrer bzw. der Hauptfachlehrerin darauf zu achten, dass diese einen sinnvollen Bezug zum künstlerischen Hauptfach haben. Das zusätzliche Fächerangebot ist im Schulgeld enthalten. Ausnahmsweise kann die Belegung eines Pflicht- oder Wahlpflichtfaches entfallen, wenn der Nachweis der Beherrschung des Lehrstoffes durch eine Dispensprüfung erbracht wird.

Der ordentliche Schüler/die ordentliche Schülerin hat am Ende eines jeden Schuljahres Anspruch auf ein Jahreszeugnis und nach Beendigung der Oberstufe Anspruch auf ein Abschlusszeugnis. Bei Nichterreichung des Lernziels geht der Status „ordentlich“ verloren.


Außerordentliche Ausbildung:
Der Schüler/Die Schülerin ist (nur) zum Besuch des gewählten künstlerischen Hauptfaches verpflichtet. Er bzw. sie kann nach Maßgabe der Kenntnisse zur Mitwirkung in Ensembles herangezogen werden. Prüfungen können auf Wunsch abgelegt werden.

Es gelten hiefür die Bestimmungen des Statutes der Josef Matthias Hauer-Musikschule. Außerordentliche Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf eine ganze Unterrichtseinheit.

Ordentliche Schülerinnen und Schüler werden bei Wiederanmeldung am Jahresende bevorzugt.

Der außerordentliche Schüler/die außerordentliche Schülerin erhält am Ende des Schuljahres eine Schulbesuchsbestätigung. Auf Wunsch können außerordentliche Schülerinnen und Schüler mittels einer erfolgreichen Einstufungsprüfung in die ordentliche Ausbildung übertreten. Bereits absolvierte Pflicht- und Wahlpflichtfächer können in diesem Fall angerechnet werden.

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0