Kanalbenützungsgebühr

Die Benützung des öffentlichen Kanals kostet eine jährliche Gebühr, die von der Stadt Wiener Neustadt im Zuge der Grundbesitzabgaben in vier Teilbeträgen eingehoben wird.

Kanalbenützungsgebühr - Was ist das?

Für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.

Höhe der Abgabe

  • Berechnungsfläche x Einheitssatz (+10% USt)

Berechnungsfläche:
Sie ergibt sich aus den Geschossflächen aller angeschlossenen Geschosse, wobei angeschlossene Kellergeschosse (ausgenommen gewerbliche Nutzung) und nicht angeschlossene Gebäudeteile nicht berücksichtigt werden.

Der Einheitssatz beträgt:
nur Schmutzwasser EUR 2,9700 (+10% USt)
mit Regenwasseranteil EUR 3,2670 (+10% USt)

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Wiener Neustädter Stadtwerke & Kommunal Service GmbH, Abteilung Wasserwerke unter der Rufnummer 02622 / 373 - 542 gerne zur Verfügung.

Verordnungen und Gesetze

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0