Kanaleinmündungsabgabe

Jedes Grundstück im Stadtgebiet wird vor seiner Bebauung ans öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Dafür wird einmalig eine Abgabe – bemessen nach der Berechnungsfläche –seitens der Stadt Wiener Neustadt eingehoben.

Kanaleinmündungsabgabe – was ist das?

Für einen möglichen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Das bedeutet, dass diese Einmündungsabgabe auch dann vorgeschrieben wird, wenn gar kein tatsächlicher Anschluss an die Kanalanlage vorliegt, aber jederzeit die Möglichkeit dazu besteht.

Zuständige Stelle:

Geschäftsbereich II

Gruppe II/5 - Abgabenmanagement

Altes Rathaus, Hauptplatz 1-3, 2700 Wiener Neustadt

Tel.: 02622/373-811 DW

E-Mail: abgabenmanagement@wiener-neustadt.at

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Dienstag zusätzlich 13 bis 16 Uhr, Mittwoch kein Parteienverkehr

Höhe der Abgabe

  • EUR 24,2000 pro m² x Berechnungsfläche (+ 10% USt).

Berechnungsfläche:

Die Hälfte der bebauten Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschosse (wobei immer ein Geschoss hinzukommt) zuzüglich 15% der unbebauten Fläche (höchstens jedoch 15% von 500m², das sind höchstens 75m²)

Änderung Berechnungsfläche durch Zu- oder Ausbau

Ändert sich die Berechnungsfläche durch Zubau, Dachausbau, Aufstockung, etc., so ist die Kanaleinmündungsabgabe neu zu berechnen und eine Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe ist zu entrichten.
Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag der Abgabe vor Änderung und der Abgabe nach der neuen Berechnung. Beide Abgaben sind jedoch immer mit dem zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltenden Einheitssatz zu berechnen.

Für weitere technische Informationen stehen Ihnen die Wiener Neustädter Stadtwerke & Kommunal Service GmbH, Abteilung Wasserwerke, unter der Rufnummer 02622 / 373 - 542 gerne zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlage

NÖ Kanalgesetz 1977, LGBl. 8230

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0