Personalausweis

Ein Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Er kann in vielen Staaten Europas als Reisedokument für den Grenzübertritt verwendet werden (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt ein gültiger Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis.

Personalausweis beantragen

Ein Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Er kann in vielen Staaten Europas als Reisedokument für den Grenzübertritt verwendet werden (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt ein gültiger Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis.

Als österreichische/r StaatsbürgerIn können Sie, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, Ihren Personalausweis bei der Bürgerservicestelle im Neuen Rathaus der Stadt Wiener Neustadt persönlich beantragen. Bitte bringen Sie dazu die notwendigen Unterlagen mit. Die Ausstellung dauert ca. 5 Werktage. Der Personalausweis wird Ihnen per Post zugestellt.

Notwendige Unterlagen für Erwachsene

Änderungen oder Ergänzungen im Reisepass:

Sie können nachträglich keine Änderungen im Personalausweis durchführen lassen. Bei allen Änderungen (Name, Titel) ist eine Neuausstellung des Personalausweises nötig.

Verlust oder Diebstahl:

Bei einem Diebstahl des Personalausweises muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Personalausweises beantragt werden.

Bei einem Verlust des Personalausweises genügt bei Antragstellung eines neuen Personalausweises die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde (eine Verlustanzeige ist nicht notwendig).
Mit allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Personalausweises beantragt werden.

Notwendige Unterlagen für Kinder

Wenn Sie einen Personalausweis für Kinder ausstellen lassen wollen, müssen diese (auch Babys und Kleinkinder) dabei anwesend sein, damit ihre Identität festgestellt werden kann.

Ein Personalausweis für Kinder muss immer vom gesetzlichen Vertreter des Kindes beantragt werden. Bitte bringen Sie dazu Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit.

Was kostet ein Personalausweis

  • bis zum bzw. am 2. Geburtstag: gebührenfrei
  • ab dem 2. Geburtstag: 26,30 Euro
  • ab dem 16. Geburtstag: 61,50 Euro

Wie lange ist der Personalausweis gültig?

  • für Kinder bis 2 Jahre: 2 Jahre
  • für Kinder ab dem 2. Geburtstag: 5 Jahre
  • ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre


Informationen zu den Einreisebestimmungen in andere Länder erhält man auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, www.bmeia.gv.at, unter dem Punkt "Reise & Aufenthalt".

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar.
Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die Bürgerservicestelle der Stadt Wiener Neustadt.

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0