Religionsaustritt
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wiener Neustadt
- Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft oder staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft.
Antrag
Der Austritt erfolgt durch persönliche Vorsprache oder schriftlich (durch ein formloses Schreiben oder unter Verwendung eines Formulars). Wird der Austritt schriftlich bekannt gegeben, sind Kopien der Unterlagen beizulegen.
Für Minderjährige gibt es ein eigenes Formular.
Notwendige Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft, beispielsweise durch:
Taufschein, Trauschein (falls verheiratet, wegen Namensänderung), Firm- oder Konfirmationsbestätigung, Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung, Sonstige Bestätigung der Religionsgemeinschaft über die Mitgliedschaft
Hinweis
Die Austrittserklärung wird von der Bürgerservicestelle an die zuständige Vertretung der Glaubensgemeinschaft weitergeleitet. Mit dem Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft sind Sie ohne religiösem Bekenntnis (o.r.B.) und haben dies erforderlichenfalls bei Angabe des Religionsbekenntnisses anzugeben bzw. einzutragen.
Der Neu- oder Wiedereintritt in eine Kirche oder Religionsgemeinschaft ist mit der betreffenden Glaubensgemeinschaft persönlich zu klären.
Kosten
- Austritt: keine
- Bescheinigung über den Austritt: 16,80 Euro
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar.
Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die Bürgerservicestelle der Stadt Wiener Neustadt.