Sozialservice der Stadt Wiener Neustadt

Das Sozialservice der Stadt Wiener Neustadt kümmert sich um jene Menschen in Wiener Neustadt, die unsere Hilfe benötigen. Die Sozialarbeiterinnen sind kompetenter und einfühlsamer Ansprechpartner in finanziellen und anderen Notlagen. Im Folgenden finden Sie das Leistungsspektrum des Sozialservices mit allen notwendigen Informationen.

Sozialhilfe nach dem NÖ SAG (Sozialhilfe – Ausführungsgesetz)

Mit der Sozialhilfe nach dem NÖ SAG (Sozialhilfe – Ausführungsgesetz) werden all jene Menschen unterstützt, welche nicht in der Lage sind für Angehörige oder für sich selbst zu sorgen, jedoch nur dann, wenn Hilfe nicht von anderer Seite geleistet wird und sie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Wiener Neustadt haben.

Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Sozialhilfe.html

Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Hier können Sie sich über Kostenzuschüsse für diverse Heilbehelfe, Wohnungsumbauten, PKW-Ankauf, etc., sowie über eine Unterstützung bei der Finanzierung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen informieren.

Hier finden Sie weitere Informationen:
www.noe.gv.at/noe/Menschen_mit_Behinderung/Menschen_mit_Behinderungen.html
www.sozialministeriumservice.at

Hilfe für Menschen in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst Leistungen für Personen, die Hilfe zur Bewältigung von besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten, oder zur Überwindung außergewöhnlicher Ereignisse benötigen.

Hier finden Sie weitere Informationen:
www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Sozialhilfe_Hilfe_in_besonderen_Lebenslagen.html

Hilfe bei stationärer Pflege

Wir sind Ihnen behilflich bei der Suche nach einem Pflegeplatz und bei der Klärung der Finanzierung der Pflegeheimkosten.

Hier finden Sie weitere Informationen:
www.noe.gv.at/noe/Pflege/Pflege.html
Pflegeheime in Wiener Neustadt

Plus Card

Was ist die Plus Card?

Mit der Plus Card der Stadt Wiener Neustadt können Sie derzeit Vergünstigungen für folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Kostenlose Zeckenimpfung, wenn beim Gesundheitsamt vorrätig
  • € 1,-- für Einzelfahrscheine aller Autobuslinien der WNSKS GmbH im Stadtgebiet
  • 50 % Ermäßigung auf alle Normaltarife (Tageskarte, 4-Stunden Karte, 3-Stunden Karte und 2-Stunden Karte) für Eintritte in das Familienbad „Aqua Nova“ (ohne Sauna) – nur gültig von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage)
  • Ermäßigungen laut den jeweils gültigen Tarifen während der Freibadsaison im Akademiebad
  • Fahrtendienst für gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer (Voraussetzung ist hier außerdem ein gültiger Behindertenpass und dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Pro Jahr werden max. 100 Gutscheine zu einem Selbstbehalt pro Gutschein in Höhe des Preises eines Einzelfahrscheines (aktuell EUR 2,20/Gutschein) ausgegeben. Die Gutscheine für Fahrten im Stadtgebiet können abhängig vom Grad der Gehbehinderung bei der Fa. Schüler bzw. dem Taxiunternehmen Pürzl eingelöst werden.)
  • 50 % Ermäßigung auf alle Eigenveranstaltungen (ausgenommen sind Abos) und Museumseintritte der WN Kul.Tour.Marketing GmbH
  • 50 % Ermäßigung auf einen Kurs der Volkshochschule/pro Semester
  • € 1,00 für die Frühbetreuung in den Pflichtschulen
  • Erlass des Essensunkostenbeitrages in Pflichtschulen und Kindergärten, dadurch Reduzierung des Essenspreises
  • 50 % Ermäßigung für den Beitrag von Spiel- und Fördermaterial in den Kindergärten
  • 10 % Ermäßigung beim Mittagstisch in den Seniorenklubs

 

Änderungen vorbehalten!

Wer kann die Plus Card erhalten?

Der Erhalt der Plus Card ist unter folgenden Voraussetzungen für alle Wiener Neustädter Bürgerinnen und Bürger möglich:

  • seit mindestens 2 Jahren Hauptwohnsitz in Wiener Neustadt, Unterbrechung von max. 3 Monaten bleibt unberücksichtigt
  • österreichische Staatsbürger
  • EWR-Bürger
  • Asylberechtigte Personen
  • Personen mit dem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" oder "Familienangehöriger"
  • Kriegsvertriebene aus der Ukraine
  • jeweiligen geltenden Bestimmungen über Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten

Benötigte Unterlagen:

  • Vorlage des Aufenthaltstitels bei nicht österreichischen Staatsbürgern
  • Nachweis des monatlichen Einkommens oder – bei keinem Einkommen – Versicherungsdatenauszug aller im Haushalt gemeldeten Personen ab dem 15. Lebensjahr
  • Nachweis über eine allfällige Mietförderung
  • bei Neuanträgen: Passfoto aller Personen ab 18 Jahre

Hier finden Sie das Antragsformular:

Energiekostenzuschuss

Anspruchsvoraussetzungen

Die antragstellende Person muss im Besitz einer gültigen PlusCard sein und darf keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich haben.

Beizulegende Unterlagen

  • aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen
  • Versicherungsdatenauszug für Personen ab dem 15. Lebensjahr ohne Einkommen

Übermittlung des Antrages

Der Antrag kann auf folgende Arten in der Zeit von 07.01.2025 bis spätestens 31.03.2025 an das Sozialservice übermittelt werden:

  • Per E-Mail an kanzlei-sozialservice@wiener-neustadt.at
  • Per Post an folgende Adresse:

        Magistrat der Stadt Wiener Neustadt

        Geschäftsbereich IV/2 Sozialservice

        Neuklosterplatz 1

        2700 Wiener Neustadt

 

Bei persönlicher Antragstellung ist eine telefonische Terminvereinbarung unter (02622 - 373 - 731) erforderlich.

NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026

Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gem. § 293 ASVG nicht überschreiten. Der Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich beträgt einmalig € 150,--.

 

Der Antrag kann bis spätestens 31. März 2026 samt den erforderlichen Nachweisen (aktuelle Einkommensnachweise des Haushaltes) bei der Gemeinde, in welcher der/die Antragsteller*in den Hauptwohnsitz hat, gestellt werden.

 

Das Antragsformular und die Richtlinien sind auch im Internet unter der Adresse

https://www.noel.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html

abrufbar.

 

Antragstellung für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Wiener Neustadt

Der Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen auf folgende Arten bis spätestens 31.03.2026 an das Sozialservice übermittelt werden:

  • Per E-Mail an kanzlei-sozialservice@wiener-neustadt.at
  • Per Post an folgende Adresse

Magistrat der Stadt Wiener Neustadt

Geschäftsbereich IV (Soziales, Bildung und Gesellschaft)

Gruppe IV/2 – Sozialservice

Neuklosterplatz 1, 2700 Wiener Neustadt

 

Persönlicher Termin

Falls die Antragstellung ausschließlich persönlich möglich ist, kann unter der Telefonnummer 02622 373 731 ein Termin beim Sozialservice vereinbart werden.

 

Beizulegende Unterlagen

  • aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen
  • Versicherungsdatenauszug für Personen ab dem 15. Lebensjahr ohne Einkommen

Armen- und Bürgerspitalstiftung

Die Verteilung des Reingewinnes der Wiener Neustädter Armen- und Bürgerspitalstiftung an bedürftige Wiener Neustädter gemäß dem Stiftungszweck erfolgt durch das Sozialservice der Stadt Wiener Neustadt.

Wer ist Antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind bedürftige EU Bürger, die sich in einer akuten Notlage befinden und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Wiener Neustadt haben.

Wichtige Information:

Die Bedürftigkeit einer Person ist dann gegeben, wenn die Einkünfte, die nach der jeweiligen geltenden Befreiung von der ORF – Haushaltsabgabe festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Benötigte Unterlagen:

  • Meldezettel aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • aktuelle Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Mietvertrag, Mietzinsnachweis und Nachweis über eventuelle Mietförderungen
  • Nachweis über Sparvermögen und Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Grundversorgung für Asylwerberinnen und Asylwerber

Als "Grundversorgung" wird in Österreich die Unterbringung und Verpflegung von Asylwerberinnen und Asylwerbern während des laufenden Asylverfahrens und der ersten vier Monate nach Anerkennung des Asylstatus bezeichnet.

Die wichtigsten Grundversorgungsleistungen sind:

  • Unterbringung in geeigneten Unterkünften
  • Verpflegung
  • Krankenversorgung
  • Bekleidungshilfe
  • Schulbedarfshilfe

Hier finden Sie weitere Informationen:
www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Grundversorgung.html

NÖ Pflege- und Betreuungsscheck

Die Landesregierung unterstützt pflegebedürfte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck.

Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1.000,00 pro pflegebedürftiger Person, welche jedes Jahr bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden kann.

>>> weitere Informationen

Frühe Hilfe bei Demenz

Mit der Beteiligung am Projekt "Frühe Hilfe bei Demenz" richtet die Stadt Wiener Neustadt verstärkt den Blick auf Menschen mit erhöhter Vergesslichkeit und Demenzdiagnose. Als erster Schritt wurden in einem Folder wichtige Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige zusammengestellt.

Alle Vereine und Angebote im Sozialbereich in der Stadt Wiener Neustadt finden Sie im Sozialatlas https://www.ehrenamt-hilft.at/sozialatlas.html.

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0