Sterbefall zu Hause

Bei einem Sterbefall zu Hause ist in Österreich die Durchführung einer ärztlichen Totenbeschau Pflicht. Dabei wird der Eintritt des Todes durch den Totenbeschauarzt festgestellt und die Todesursache ermittelt.

Tritt ein Sterbefall zu Hause ein, verständigen Sie bitte ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Der Totenbeschauarzt wird von der Bestattung verständigt. Während der Amtszeiten des Gesundheitsamtes kann der Totenbeschauarzt direkt am Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 02622 / 373 – 743 erreicht werden.

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0