Sterbefall zu Hause
Bei einem Sterbefall zu Hause ist in Österreich die Durchführung einer ärztlichen Totenbeschau Pflicht. Dabei wird der Eintritt des Todes durch den Totenbeschauarzt festgestellt und die Todesursache ermittelt.
Tritt ein Sterbefall zu Hause ein, verständigen Sie bitte ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Der Totenbeschauarzt wird von der Bestattung verständigt. Während der Amtszeiten des Gesundheitsamtes kann der Totenbeschauarzt direkt am Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 02622 / 373 – 743 erreicht werden.