Wahlkarte

Wenn Sie an einem Wahltag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht dennoch die Möglichkeit, mittels Wahlkarte Ihre Stimme abzugeben.

Dieses Service können sie bei jeder Wahl (Gemeinderats-, Landtags-, Nationalrats-, Europa- und Bundespräsidentenwahl) sowie bei Volksbefragungen und Volksabstimmungen in Anspruch nehmen. Achten Sie bitte jeweils auf die entsprechenden Kundmachungen vor einer Wahl.

Wahlkarte beantragen

  • persönlich: Sie können Ihre Wahlkarte bei der Gruppe III/3 – Bürgerservice und Personenstandswesen im Neuen Rathaus der Stadt Wiener Neustadt persönlich beantragen. Bitte bringen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) mit.
  • schriftlich: Sie können Ihre Wahlkarte bei der Gruppe III/3 – Bürgerservice und Personenstandswesen im Neuen Rathaus der Stadt Wiener Neustadt per E-Mail an wahlamt@wiener-neustadt.at, per Post oder per Fax beantragen. Bitte schicken Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) in Kopie mit oder übermitteln Sie Ihre Pass- oder Personalausweisnummer. Die Wahlkarte wird Ihnen dann per Post zugestellt.
  • online: Sie können die Wahlkarte mittels www.wahlkartenantrag.at beantragen. Die Beantragung ist optional mit elektronischer Signatur (z.B. Handy-Signatur oder Bürgerkarte) bzw. mit persönlichem Antragscode, oder mit Reisepass- und Personalausweisnummer möglich.


WICHTIG!

Die Wählerin bzw. der Wähler kann die Wahlkarte nur selbst beantragen! Eine Beantragung durch eine andere Person (Ehepartner, Erziehungsberechtigte, etc.) ist nur durch Vorlage eines persönlich unterschriebenen Wahlkartenantrages in Kombination mit einer Vollmacht sowie Vorlage eines Amtlichen Lichtbildausweises des Antragstellers sowie der bevollmächtigten Person zulässig.

Es muss unbedingt eine Begründung, warum das eigene Wahllokal nicht aufgesucht werden kann (z. B. wegen Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, etc.)angegeben werden.

Bei fehlender Angabe einer Begründung kann der Wahlkartenantrag zurückgewiesen werden.

Frist:

Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung von Wahlkarten bei jeder Wahl unterschiedliche Fristen gelten. Achten Sie insbesondere auf die Dauer etwaiger Postwege.

So wählen Sie mit Wahlkarte

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, Ihre Stimme mit Ihrer Wahlkarte abzugeben:

a) Wahl vor einer Wahlbehörde (Wahlkartenlokal)
b) Wahl mittels Briefwahl
c) vor einer Besondern Wahlbehörde („Fliegende Wahlbehörde)

Bitte informieren Sie sich vor jeder Wahl über die genauen Regelungen und achten Sie auf die entsprechenden Kundmachungen.

Mehr zum Thema:
Weiterführende Informationen zum Wählen mit Wahlkarte

Kosten

Es entstehen für Sie bei der Beantragung sowie auch beim Versand von Wahlkarten und für die „fliegende Wahlbehörde“ keine KOSTEN.

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0