Wasserbezugs- und -bereitstellungsgebühr

Die Kosten für Trink- und Brauchwasser teilen sich in zwei verschiedene Gebühren, die beide von der Stadt Wiener Neustadt mit den vierteljährlichen Grundbesitzabgaben verrechnet werden.

Wasserbezugsgebühr – was ist das?

Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.

Die Menge des Wasserbezuges wird auf Grund des bei jedem Hausanschluss eingebauten Wassermessers (Wasserzähler) ermittelt.

Die Wasserbezugsgebühr wird mittels Akonto im Voraus bezahlt. Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres im Zuge der Vorschreibung der Grundbesitzabgaben für das 1. Quartal wird die Wasserendabrechnung für das vergangene Jahr durchgeführt.

Höhe der Abgabe

  • Tarif für 1 m³ Wasser – netto EUR 1,7100 (+10 % USt)

 

Bereitstellungsgebühr – was ist das?

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Die Größe und Kosten des Wasserzählers hängen von der Durchflussmenge ab.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Wiener Neustädter Stadtwerke & Kommunal Service GmbH, Abteilung Wasserwerke, unter der Rufnummer 02622 / 373 - 550 gerne zur Verfügung.

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0