Rathäuser ab 17. Mai wieder im "Normalbetrieb"
Behördenweg in der Bürgerservicestelle und Parteienverkehr wieder Montag bis Freitag möglich — Terminvereinbarung nötig!
Das bedeutet konkret:
- Bürgerservicestelle: Montag bis Freitag, 8 – 12 Uhr, Montag, Mittwoch und Donnerstag, zusätzlich 13 – 16 Uhr, und Dienstag, zusätzlich 13 – 18 Uhr
- Parteienverkehr in den Abteilungen: Montag bis Freitag, 8 – 12 Uhr, Dienstag, zusätzlich 13 – 16 Uhr
Aufrecht bleiben die Zutrittsvoraussetzungen:
- Negativer Corona-Test (Antigen nicht älter als 48 Stunden, PCR nicht älter als 72) oder
- Nachweis über überstandene Infektion oder
- Nachweis über neutralisierende Antikörper
Mit dem Inkrafttreten der bundesweiten Öffnungsverordnung am Mittwoch, dem 19. Mai, gelten auch in den Rathäusern jene Zutrittsvoraussetzungen wie in allen anderen Bereichen:
- Molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test): 72 Stunden ab Probenahme
- Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Österreich testet): 48 Stunden ab Probenahme
- Antigen-Selbsttest, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden: 24 Stunden
- ärztliche Bestätigung bis zu sechs Monate nach einer abgelaufenen Infektion
- Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper bis zu drei Monate
- Nachweis über COVID-Schutzimpfung (ab dem 22. Tag der ersten Impfung ist der Impfnachweis gültig, nach der Vollimmunisierung bleibt er 9 Monate ab der ersten Impfung gültig)
Die FFP2-Maskenpflicht und die vorgeschriebene Terminvereinbarung bleiben ebenfalls bestehen.