Ausreisekontrollen: Wichtige Antworten zu den häufigsten Fragen

Änderungen ab 25. März 2021 gültig

Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (Stadt und Land) – Was Sie darüber wissen müssen? Hier die Infos.

Freie Fahrt aus Wiener Neustadt mit einem negativen Testergebnis.

Seit 25. März sind die Stadt Wiener Neustadt und der Bezirk Wiener Neustadt-Land als einheitliches Gebiet im Rahmen der Ausreisekontrollen zu betrachten. Alle Antworten auf die häufigsten Fragen, wenn Sie aus diesem Gebiet ein- oder ausreisen sowie durchreisen wollen, finden Sie hier.  

Worum geht’s?

  • Alle, die das Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) verlassen, müssen einen Nachweis über ein negatives Covid-Testnachweis mit sich führen.
  • Alternativ zu einem negativen Covid-Testnachweis sind auch möglich:
    • Ein ärztliches Attest über eine überstandene Covid-Erkrankung (nicht älter als 6 Monate)
    • Ein abgelaufener Covid-Absonderungsbescheid (nicht älter als 6 Monate)
    • Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten ab Probeentnahme

Wie lange sind die Testergebnisse gültig?

  • Antigen-Tests gelten 48 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden lang.

Wo und wann kann man sich in Wiener Neustadt testen lassen?

  • Detaillierte Informationen zu den Testmöglichkeiten in der Stadt Wiener Neustadt gibt es hier.
  • Eine Übersicht aller Teststationen in Wiener Neustadt-Land finden Sie hier.
  • Auch ein negativer Testnachweis aus einer anderen Gemeinde ist gültig.

Kann ich mich innerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) frei bewegen?

  • Ja, Stadt und Land werden als einheitliches Gebiet angesehen.

Wo finde ich die gesamte Verordnung?

  • Die Hochinzidenzgebietsverordnung ist hier abrufbar.

Wer braucht einen negativen Test, um Wiener Neustadt verlassen zu können?

Grundsätzlich jeder. Ausnahmen sind zum Beispiel …

  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer, mit einem von der Schule ausgestellten Nachweis über ein negatives Ergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Bundesheer und Gesundheitsbehörde in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sowie für Angehörige von Rettungsorganisationen und Feuerwehr im Einsatz
  • Güterverkehr sowie den Betrieb und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Infrastrukturen und der Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie Straßendienst, Müllabfuhr, Strom- und Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung
  • Transitpassagiere oder die Durchreise ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt
  • Wahrnehmung behördlicher oder gerichtlicher Termine
  • Personen, die ausschließlich eine PCR-Teststation oder eine COVID-19-Impfstelle aufsuchen, sowie deren Begleitperson
  • Personen, die ausschließlich Gesundheitsdienstleistungen im Stadtgebiet in Anspruch nehmen, sowie deren Begleitperson
  • Personen, die ihren Wohnort außerhalb von Wiener Neustadt haben und in Wiener Neustadt positiv getestet wurden. Diese haben sich unmittelbar zu ihrem Wohnort in Quarantäne zu begeben
  • Direkte Fahrten zwischen dem Stadtgebiet Wiener Neustadt und Wiener Neustadt-Land.

Alle Ausnahmen im Detail gibt es in der Verordnung zum Download auf unserer Amtstafel.

Infos für Lehrer und die Eltern von Schülern und Kindergartenkindern

 

Brauche ich einen negativen Test, wenn …

... ich von außerhalb des Hochinzidenzgebiets (WN & WB) meine Kinder in die Schule oder den Kindergarten bringe oder abhole?

  • Nein. Sie dürfen aber selbst nicht aussteigen.

... ich als Schüler/in einen Nasenbohrer-Test vorweisen kann?

  • Nein, ein schulüblicher Antigen-Test ist ausreichend. Es muss aber eine Bestätigung der Schule geben (nicht älter als 48 Stunden).

... ich in einer anderen Gemeinde, einen negativen Test gemacht habe?

  • Das negative Antigen-Testergebnis ist 48 Stunden gültig, PCR-Test 72 Stunden – egal wo es gemacht wurde.

... ich Lehrer bin?

  • Nein, ein schulüblicher Antigen-Test ist ausreichend. Es muss aber eine Bestätigung der Schule geben (nicht älter als 48 Stunden).

Infos für Pendler, Arbeit und Wirtschaft

Brauche ich einen negativen Test, wenn …

... ich zu meinem Arbeitsplatz außerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) fahre?

  • Ja, bei der Ausreise ist ein Testnachweis erforderlich.  

... ich von außerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) ins Gebiet zu meinem Arbeitsplatz fahre?

  • Ja, bei der Rückreise nach Dienstschluss ist ein Test erforderlich.

... ich mit dem Zug nur durchreise?

  • Nein, Transitpassagiere sind ausgenommen. Auch das Umsteigen gilt nicht als Zwischenstopp.

… wenn ich das Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) kurzzeitig verlassen muss, um auf direktem Wege zu meinem Arbeitsplatz innerhalb dieses Gebiets (WN & WB) zu gelangen?

  • Nein, Sie gelten als Transitpassagier, aber wie immer müssen Sie es glaubhaft machen.

... ich am Bahnhof nur umsteige?

  • Nein, Sie gelten als Transitpassagier.

... ich mit dem Auto zum Bahnhof fahre und mit dem Zug aus dem Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) ausreise?

  • Ja, wenn Sie Ihre Reise im Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) starten.
  • Nein, wenn Sie Ihre Reise aus anderen Bezirken starten.

… ich von außerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) jemanden zum Bahnhof bringe, um sie/ihn nur aussteigen zu lassen?

  • Nein, Sie dürfen aber selbst nicht aus dem Auto aussteigen.

... ich ohne Zwischenstopp mit dem Auto durch Wiener Neustadt durchreise?

  • Nein. Man muss dies aber vor der Polizei glaubhaft machen können.

... ich an meinem Arbeitsplatz regelmäßig getestet werde?

  • Ja, der personenbezogene Nachweis über das negative Testergebnis muss von einer befugten Stelle ausgestellt werden.  

... ich einen behördlichen oder gerichtlichen Termin im Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) wahrnehme?

  • Nein, ein Nachweis ist jedoch erforderlich.

... ich eine Bestätigung der WKO als „Schlüsselarbeitskraft“ habe?

  • Ja, Schlüsselarbeitskräfte sind nicht ausgenommen.

... ich Pizzalieferant bin und das Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) verlasse?

  • Ja, die Essenslieferung zählt nicht als Güterverkehr. Somit ist ein Testergebnis erforderlich.

… ich als LKW-Fahrer eine Baustelle oder einen Supermarkt beliefere?

  • Ja, wenn Sie die Lieferfahrt im Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) beginnen und dieses Gebiet verlassen.
  • Nein, wenn Sie die Lieferfahrt außerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) beginnen und dieses Gebiet nach erfolgter Lieferung auf direktem Weg verlassen.

... ich als Taxifahrer tätig bin?

  • Nein, wenn Sie Ihren Dienst außerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) beginnen und lediglich Personen in dieses Gebiet bringen.
  • Ja, wenn Sie Ihren Dienst innerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) beginnen und aus diesem Gebiet ausreisen.

Infos zu Freizeitaktivitäten

Brauche ich einen negativen Test, wenn …

…ich mich innerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) bewege?

  • Nein. Wiener Neustadt-Stadt und Wiener Neustadt-Land werden als einheitliches Gebiet angesehen.

... ich von außerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) zum Einkaufen, etwa in den Supermarkt oder den Baumarkt, fahre und wieder retour?

  • Ja, ein negativer Test-Nachweis ist bei der Ausreise aus diesem Gebiet erforderlich.

... ich mit dem Fahrrad durch das Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) fahre?

  • Nein, Sie gelten als Transitpassagier.

Infos für den Gesundheitsbereich

Brauche ich einen negativen Test, wenn …

... ich von auswärts nur ins Landesklinikum Wiener Neustadt oder zu einem Arzttermin ins das Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) fahre und wieder retour?

  • Nein, wenn ausschließlich Gesundheitsdienstleistungen innerhalb des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN & WB) in Anspruch genommen werden, ist kein Testergebnis bei direkt folgenden Ausreise erforderlich – jedoch eine Bestätigung, etwa vom Arzt. Zu den Gesundheitsdienstleistungen zählen zum Beispiel auch Physiotherapie, Logopädie, medizinische notwendige Massagen. Dies gilt auch für die erforderlichen Begleitpersonen von Patienten!

... ich Krankenhaus-Mitarbeiter bin und das Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) verlasse?

  • Ja, es ist ein Test mitzuführen.
  • Nein, in begründeten Einzelfällen unter Mitführung einer einzelfallbezogenen Ausnahmebestätigung des Klinikums.

... ich nur zum Tierarzt ins Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) fahre und dieses Gebiet danach auf direktem Wege verlasse?

  • Nein.

Infos für alle, die bereits erkrankt waren oder geimpft sind.

Brauche ich einen negativen Test, wenn …

... ich bereits geimpft wurde?

  • Ja, wenn Sie „nur" einen Impfnachweis haben.
  • Nein, wenn Sie einen Nachweis über neutralisierende Antikörper (nicht älter als 3 Monate) haben.

... ich bereits erkrankt war?

  • Nein. Das ärztliche Attest oder der Absonderungsbescheid bzw. eine Kopie davon reichen zur Vorlage. Die Erkrankung darf maximal 6 Monate zurückliegen.

Allgemeine Infos

Brauche ich einen negativen Test, wenn …

… ich einen aktuellen Antikörper-Nachweis habe?

  • Nein, der Nachweis darf aber maximal 3 Monate alt sein.

... ich wegen eines Notfalls aus dem Hochinzidenzgebiet Wiener Neustadt (WN & WB) abreisen muss?

  • Nein, bei der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum gilt die Ausreisebeschränkung nicht.

Ist es erforderlich einen Ausweis mitzuführen?

  • Ja, um belegen zu können, dass das personenbezogene Testergebnis auch wirklich Ihnen zuzuordnen ist. Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, ist der Führerschein ausreichend.

Ist das SMS als negativer Test-Nachweis ausreichend?

  • Nein, bitte beachten Sie: Den QR-Code, den Sie bei der Testung in den Teststraßen erhalten, unbedingt mitnehmen und damit auf www.testung.at/ergebnis das Ergebnis abfragen. Das Ergebnis (inkl. personenbezogener Daten) bei Bedarf ausdrucken oder am Smartphone speichern.

Kann ein negatives Test-Nachweis oder ein Absonderungsbescheid via Handy-Display vorgezeigt werden?

  • Ja, ein Screenshot ist ausreichend – wichtig ist, dass Ihre personenbezogenen Daten ersichtlich sind.

Wo kann ich die Eingrenzung des Hochinzidenzgebiets Wiener Neustadt (WN + WB) abrufen?

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Magistrat

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2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0