Ausweitung der polizeilichen Schutzzone in Richtung Zehnerviertel

Alle drei Schutzzonen verlängert – Maßnahme wirkt: Massiver Rückgang der Betretungsverbote

Die drei seit 2017 bestehenden polizeilichen Schutzzonen in der Stadt Wiener Neustadt wurden aufgrund ihres Erfolges per 1. November verlängert. Darüber hinaus gibt es eine Erweiterung der Schutzzone am Bahnhof in Richtung des Zehnerviertels. Die Schutzzonen brachten in den betreffenden Gebieten bislang einen signifikanten Rückgang an Betretungsverboten um weit mehr als 50 Prozent.

Bild (Stadt Wiener Neustadt/Weller): Stadthauptmann Anton Aichinger, Bürgermeister Klaus Schneeberger, Sicherheitsstadtrat Kevin Pfann und Stadtpolizeikommandant Manfred Fries.

„Wir sind von Anrainerinnen und Anrainern des Zehnerviertels darauf aufmerksam gemacht worden, dass eine Ausweitung der Schutzzone am Bahnhof in der Pleyergasse sinnvoll wäre. Dies vor allem auch deshalb, weil das Parkdeck in der Haidbrunngasse quasi einen Hintereingang zum Bahnhof darstellt. Deshalb haben wir die Anregung sehr gerne aufgenommen und ans Innenministerium weitergeleitet, das dies dankenswerterweise auch umgesetzt hat. Im Sinne der Sicherheit vor allem am Bahnhof, ist dieser Schritt eine ganz wesentliche Verbesserung, über die wir uns sehr freuen. Denn unsere Schutzzonen sind eine Erfolgsgeschichte zur Erhöhung der Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger und Sicherheitsstadtrat Kevin Pfann.

 

Zu den drei Schutzzonen

  • Schutzzone Bahnhof: Bahnhofsvorplatz – Ferdinand Porsche-Ring – Bahngasse – Heimkehrerstraße – Kollonitschgasse – Platz der Gesundheit – Haidbrunngasse – Purgleitnergasse – Pöckgasse – Pleyergasse (NEU!)
  • Schutzzone Stadtpark: Umrundung des kompletten Stadtparks – Bräunlichgasse – Kammanngasse – Maximiliangasse
  • Schutzzone Esperantopark: Pöckgasse – Purgleitnergasse – Karolinengasse – Beethovengasse – Kollonitschgasse – Dr. Habermayer-Gasse

 

Betretungsverbote in den Schutzzonen

  • 2017: 492
  • 2018: 748
  • 2019: 678
  • 2020: 711
  • 2021: 624
  • 2022: 447
  • 2023: 287
  • 2024: 218
  • 2025: 146
  • Gesamt seit 2017: 4.351

Was ist eine Schutzzone?

Die Sicherheitsbehörde kann einen bestimmten Ort, an dem überwiegend minderjährige Menschen in besonderem Ausmaß von auch nicht unmittelbar gegen sie gerichteten strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz bedroht sind, mit Verordnung zur Schutzzone erklären.

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