Bausperren zur Wahrung von Grünräumen

Ab sofort gilt im Stadtgebiet von Wiener Neustadt eine Bausperre für Bauten mit mehr als 10 Wohneinheiten, Ausnahmen gibt es nur für Projekte, die vom Fachbeirat der Stadt empfohlen werden. Damit sollen Grünräume in der Stadt erhalten bleiben.

„Wiener Neustadt hat sich mit dem Stadtentwicklungsprozess STEP WN2030 das Ziel gesetzt, eine städteplanerische Richtschnur für mindestens 10 Jahre zu erarbeiten. Wir wollen damit Verbauungstendenzen entgegenwirken und die Stadtentwicklung auf eine breite, fundierte Basis stellen. Unter Einbindung der Bevölkerung und externer Experten sind uns hier bereits einige wichtige Punkte gelungen, die wir bis zum Ende des Prozesses weiterführen werden. Um all diese Ziele, Vorhaben und Planungen nicht zu gefährden bzw. zu konterkarieren, ist es jedoch notwendig, Neubauten bis zum Beschluss des neuen Stadtentwicklungsplanes grundsätzlich zu verunmöglichen. Vor diesem Hintergrund ist die Erlassung dieser Bausperre unumgänglich und ein ganz wesentlicher Schritt. Wir schaffen damit die Voraussetzungen für ein geordnetes Wachstum unter Wahrung der so wichtigen Grünräume“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger zur Bausperre.

Der zuständige Baustadtrat Franz Dinhobl ergänzt: „Schon bislang war der Fachbeirat ein wichtiges vorberatendes Gremium bei großen Bauvorhaben. Mit der neuen Bausperre bis zum Ende des STEP WN2030 geben wir dem Beirat ein weiteres Werkzeug in die Hand, um großvolumige Bauvorhaben auch zu steuern, wenn sie den Intentionen der Stadt Wiener Neustadt und den Zielen des STEP widersprechen. So stellen wir sicher, dass während des STEP keine Schritte passieren, die eine professionelle Stadtentwicklung verhindern. Klar ist, dass sowohl bereits laufende und eingereichte Bauvorhaben ganz normal weiterlaufen, als auch, dass der Fachbeirat Projekte in Ausnahmefällen empfehlen kann.“

Zum „STEP WN2030“

Im Februar 2017 startete die Stadt Wiener Neustadt mit der Erstellung eines Stadtentwicklungsplanes 2030 (STEP WN2030), der die Stadt in ihrer Entwicklung fit für die Zukunft machen soll.

STEP WN2030 soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein – hier der Projektablauf seit Beginn:

  • Ideen- bzw. Infophase
    Einholen der Inputs von Steuerungsgruppe (ggf. nach Rückkoppelung mit den Gemeinderatsfraktionen)
    Erste Information der Öffentlichkeit
    Aufarbeitung und teilweise erste Analyse der fachlichen Grundlagen
    Erstellung der Berichte und Plandokumente zur Grundlagenerhebung
  • Analyse / Konzeptphase
    Zusammenführung, Verschneidung und Analyse der fachlichen Grundlagen
    Erstellung von Leitbild- und Konzeptentwürfen, Definition von möglichen Schlüsselprojekten/Schwerpunkten
    Grundlagenausarbeitung für die „Strategische Umweltprüfung“
  • Feedbackphase
    Information und Einholen des Feedbacks von Steuerungsgruppe (ggf. nach Rückkoppelung mit den Gemeinderatsfraktionen), Bürger/-innen und der breiten Öffentlichkeit
    Nachschärfung des Leitbilds, der Konzeptentwürfe und der Schlüsselprojekte/ Schwerpunkte
  • Ergebnisphase
    Erstellung der Publikation
    Fertigstellung aller Unterlagen als Auflageentwürfe für die allgemeine Einsicht-nahme im Verordnungsverfahren
    Frist für die allgemeine Einsichtnahme im Verordnungsverfahren
    Erstellung aller Unterlagen für die Beschlüsse des Gemeinderates
    Öffentliche Abschlussveranstaltung

Im Rahmen von zwei „Stadtdialogen“, bei denen die Bürgerinnen und Bürger im ersten über den Status quo informiert wurden und nach einer Ideenfindungsphase in der zweiten Veranstaltung über zukünftige Entwicklungen diskutieren konnten, gab und gibt es bei STEP WN2030 eine große Einbindung der Bevölkerung, was auch im Jahr 2019 in Form von 5 Fokusgruppen zu ausgewählten Themen fortgesetzt werden soll.

Gerade dem Thema „Wertvolles Grün“ wurde und wird große Bedeutung beigemessen. Im STEP WN 2030 sollen innerstädtische Grün- und Freiräume mit ihren Funktionen umfassend ausgewiesen werden. Diese Flächen werden in ihrer Funktionsfähigkeit geschützt und in ihrer Qualität verbessert.

Ziel ist es, zukünftige Entwicklungen nach dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ abzuhandeln und kaum Neuausweisungen von Baulandflächen außerhalb des bebauten Gebietes vorzunehmen. Dies wurde bereits in den letzten Jahren so gehandhabt und soll in Zukunft verstärkt werden.

Um mit den Ressourcen schonend umzugehen, setzt der STEP WN2030 auf eine differenzierte Strategie, die der qualitätsvollen Innenentwicklung den klaren Vorrang einräumt. Durch Festlegen von Siedlungsgrenzen sichert die Stadt darüber hinaus wertvolle Grünräume und konzentriert sich auf Qualitätsverbesserungen innerhalb der bebauten Stadt.

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