Energiekostenzuschuss erstmals auf 150 Euro erhöht

Soziale Initiative für "PlusCard"-Inhaber

Wie in den Vorjahren hat der Gemeinderat der Stadt Wiener Neustadt ieine Unterstützungsmaßnahme für einkommensschwache Wiener Neustädteri beschlossen: Inhaber der „PlusCard“ erhalten einen Energiekostenzuschuss der Stadt, wenn sie für den NÖ Heizkostenzuschuss nicht bezugsberechtigt sind.

Bürgermeister-Stellvertreter Sozialstadtrat Michael Schnedlitz präsentiert die soziale Initiative.

Erstmals beträgt dieser heuer 150,- Euro!

„Der Ankauf von Heizmaterial stellt viele Familien jedes Jahr vor eine finanzielle Herausforderung. Es ist für uns daher eine Selbstverständlichkeit, mit dem Energiekostenzuschuss auch in diesem Jahr zielgerichtet genau jenen zu helfen, die es am dringendsten brauchen. Das tun wir, indem wir den Energiekostenzuschuss im Vergleich zu den Vorjahren noch einmal erhöhen und ‚PlusCard‘-Inhaberinnen und Inhaber erstmals mit 150 Euro unterstützen. Anspruchsberechtigt sind dabei jene Haushalte, die keinen Heizkostenzuschuss vom Land Niederösterreich erhalten können – so vermeiden wir Doppelförderungen und können letztlich die soziale Treffsicherheit der ‚PlusCard‘ erhöhen. Die Hilfe soll dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht wird“, so Bürgermeister-Stellvertreter Sozialstadtrat Michael Schnedlitz.

Antragstellung für den Heizkostenzuschuss des Landes

Das Land Niederösterreich gewährt auch in diesem Winter den NÖ Heizkostenzuschuss, den NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten können, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gem. § 293 ASVG nicht überschreiten. Der Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich beträgt einmalig € 150,-. Antragsformular und Richtlinien sind auch unter https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html abrufbar.

Antragstellung für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Wiener Neustadt

Inhaberinnen und Inhaber der „PlusCard“ erhalten den Energiekostenzuschuss der Stadt in Höhe von 150,- Euro, wenn sie für den NÖ Heizkostenzuschuss nicht bezugsberechtigt sind.

Benötigte Unterlagen:

  • aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen
  • Schulbesuchsbestätigung (bei Schulbesuch ab dem 15. Lebensjahr)
  • Versicherungsdatenauszug für Personen ab dem 15. Lebensjahr ohne Einkommen

Der Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen auf folgende Arten bis spätestens 30. März 2022 an das Sozialservice übermittelt werden:

Aufgrund der Corona-Pandemie wird gebeten, die Antragstellung per Mail oder per Post vorzunehmen! Falls die Antragstellung ausschließlich persönlich möglich ist, kann unter der Telefonnummer 02622 373 – 736 ein Termin beim Sozialservice vereinbart werden.

Weitere Infos gibt’s HIER.

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