Für mehr Sicherheit: Wiener Neustadt erlaubt E-Scooter in Fußgängerzonen nur noch nachts!
„Die Innenstadt gehört in erster Linie den Fußgängern“ – Stadt erlässt neue Verordnung pünktlich zum Schulbeginn am 7. September
Bürgermeister Klaus Schneeberger: „Sicherheit hat oberste Priorität“
„Seit Monaten gibt es kaum einen Bürgerkontakt, bei dem die Gefährdung durch die Scooter in der Innenstadt nicht angesprochen wurde“, erklärt Bürgermeister Klaus Schneeberger den Schritt. „Scooter sind schnell, leise und wendig. Genau diese Kombination sorgt immer wieder für extrem brenzlige Situationen. Fahrräder sind seit Jahren in den Fußgängerzonen erlaubt, und das funktioniert. Hier halten sich mittlerweile nahezu alle an die Regeln, es ist ein echtes Miteinander. Mit den E-Scootern scheint dies leider nicht möglich zu sein. Deshalb sind sie ab sofort nur noch in der Nacht erlaubt. Wir reagieren damit direkt auf die Sorgen der Bevölkerung und geben gleichzeitig der Exekutive ein wirksames Werkzeug in die Hand. Mein klares Fazit lautet: Fußgängerzonen sind in erster Linie für Fußgänger da. Ein paralleles Nutzen anderer Fortbewegungsmittel geht nur dann, wenn Fußgänger nicht gefährdet werden – und das ist bei den E-Scootern derzeit einfach nicht gegeben.“
Polizei begrüßt die klare Regelung
Für die Exekutive begrüßen Stadthauptmann Hofrat Gerald Rak und Stadtpolizeikommandant Oberstleutnant Manfred Fries die neue Verordnung: „So können wir für ein spürbares Mehr an Sicherheit in den Fußgängerzonen sorgen. Wir werden die Einhaltung dieser neuen Verordnung im Rahmen unserer regelmäßigen Schwerpunktaktionen und der Streifentätigkeit in der Innenstadt genau überwachen und konsequent kontrollieren.“
Die Details der Verordnung
Die neue Verordnung regelt die Nutzung des innerstädtischen Raums neu. E-Scooter dürfen die Fußgängerzonen künftig nur noch zwischen 22 und 6 Uhr im Schritttempo befahren. In der Böheimgasse sowie im öffentlich zugänglichen Bereich vor dem Dr. Adolf Schärf-Haus gilt das E-Scooter-Verbot sogar rund um die Uhr. Das Radfahren bleibt in den betroffenen Fußgängerzonen (Ausnahme: Böheimgasse und Bereich vor dem Dr. Adolf Schärf Haus) weiterhin uneingeschränkt gestattet.
Die Verwaltungsstrafen bei Zuwiderhandeln gehen laut Bestimmungen der StVO bis 726,- Euro. Die aktuelle Verordnung wurde durch eine Novelle der StVO im Mai 2026 ermöglicht, die erstmals eine Differenzierung zwischen E-Scooter und Fahrrädern ausgewiesen hat.
Betroffene Straßenzüge und Plätze (Auszug):
- Neunkirchner Straße (Abschnitt Bahngasse bis Hauptplatz)
- Herzog-Leopold-Straße
- Wiener Straße (Abschnitt Eyerspergring bis Hauptplatz)
- Hauptplatz (Bereich westlich der Liegenschaften Hauptplatz 14/29 bis zur Herzog-Leopold-Straße)
- Abschnitte der Seitengassen, sofern sie als Fußgängerzone gewidmet sind (siehe auch beiliegender Plan)
Inkrafttreten zum Schulbeginn
Die Verordnung tritt mit der Montage der entsprechenden Hinweisschilder rechtzeitig zum Schulbeginn am 7. September offiziell in Kraft. „Ich appelliere an alle Rollerfahrer, die neuen Zeiten strikt einzuhalten, um Strafen zu vermeiden und einen sicheren Schulweg sowie ein gefahrenfreies Einkaufen in der Innenstadt zu ermöglichen“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger abschließend.
Zusätzlich Resolution im Gemeinderat
Als weiteren Schritt wird die bunte Stadtregierung in der Gemeinderatssitzung am 14. September eine Resolution an Verkehrsminister Peter Hanke verabschieden, in der weitere Maßnahmen bezüglich der E-Scooter gefordert werden. Hierbei geht es um eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht, wie sie in vielen europäischen Staaten bereits besteht. Diese würde für die Polizei eine große Erleichterung bei der Strafverfolgung bei Übertritten bedeuten.