FFP2-Maskenpflicht in den Rathäusern, in Bussen und bei Märkten ab 25. Jänner

Kulturveranstaltungen bis Ende Februar abgesagt, „Click & Collect“ in der Bibliothek im Zentrum

Die Bundesregierung hat den Lockdown in Österreich bekanntlich bis 8. Februar verlängert – für den Gastronomie- und Veranstaltungsbereich bis Ende Februar – sowie eine FFP2-Maskenpflicht ab 25. Jänner vorgegeben.

In der Stadt Wiener Neustadt ergeben sich somit folgende Maßnahmen:

1. FFP2-Maskenpflicht

  • Ab kommendem Montag, 25. Jänner, muss bei Behördenwegen in beiden Rathäusern, in allen Bussen der WNSKS sowie beim Besuch der Märkte am Hauptplatz verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden.

2. Parteienverkehr in den Rathäusern

  • Der Parteienverkehr bleibt weiterhin auf einen Tag in der Woche reduziert und findet ausnahmslos nur in dringenden Fällen nach telefonischer Voranmeldung ausschließlich am Dienstag von 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Im Alten Rathaus werden Bürgerinnen und Bürger im Infopoint durch die Fachabteilungen serviciert.
  • Es dürfen keine externen Personen in die oberen Geschoße des Neuen Rathauses (ausgenommen Parteienverkehr im Sozialservice und Eintragung bei Volksbegehren).
  • Die Einsicht auf die Amtstafel ist im Alten Rathaus Montag bis Freitag, von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, möglich.
  • Der von der Bundesregierung vorgegebene Mindestabstand von 2 Metern ist zu jeder Zeit unbedingt einzuhalten!

3. Veranstaltungen

  • Sämtliche Kulturveranstaltungen im Stadttheater und in den Kasematten sind bis jedenfalls Ende Februar abgesagt.
  • Bei verschobenen Veranstaltungen wie etwa dem „Bösendorfer Festival“ behalten die Tickets ihre Gültigkeit, eine Rückgabe bereits gekaufter Tickets kann beim Infopoint Altes Rathaus erfolgen.

4. Bibliothek im Zentrum

  • Die „Bibliothek im Zentrum“ am City Campus der Fachhochschule Wiener Neustadt bietet ab Montag, 25. Jänner, „Click & Collect“ an – bis zu fünf Medien können dabei online unter bibliothekimzentrum.at, per Mail an bibliothek@fhwn.ac.at oder über die Bibliothekshotline (02622/89084-134) vorbestellt und in der Regel bereits am nächsten Werktag nach Verständigung beim Eingang Schlögelgasse in der Zeit von 9 Uhr bis 16 Uhr abgeholt werden.
  • Nach aktuellem Stand kann die „Bibliothek im Zentrum“ ab 8. Februar wieder öffnen – ebenso wie das Museum St. Peter an der Sperr und die Stadtgalerie in der Herzog Leopold-Straße.

5. Kurzparkzonen in der Innenstadt

  • Zur Erinnerung: Die Kontrolle der Kurzparkzonen in der Innenstadt wird im laufenden dritten Lockdown nicht ausgesetzt, die Kurzparkzonen sind regulär aufrecht.

6. Weitere Maßnahmen

  • Nach wie vor geschlossen sind die „Aqua Nova“, die Volkshochschule inklusive aller Kurse, die Mutter- und Vaterberatung, das Stadtarchiv sowie die Kasematten.
  • Für Begräbnisse in Wiener Neustadt ist weiterhin eine Obergrenze von maximal 50 Personen festgelegt.
  • In den Bussen ist der vordere Einstieg (Fahrertüre) während des Betriebes nach wie vor geschlossen. Ticketkauf im Bus ist nicht möglich, zudem kann die erste Sitzreihe hinter dem Lenkerplatz – nach Maßgabe der Fahrgastanzahl – abgesperrt bleiben.

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