Gastronomen dürfen Schanigärten auch im Winter betreiben

Saison aufgrund COVID 19-Maßnahmen verlängert

Die Stadt Wiener Neustadt bietet den Gastronomen in diesem Jahr die Möglichkeit, ihre Schanigärten auch in den Wintermonaten zu öffnen. Grund dafür sind die Bestimmungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

So sollen die Beschränkungen im Gastro-Betrieb ein wenig abgefedert werden. Die für den Sommer bestehende Befreiung der Gebühren wird auch im Winter fortgesetzt. Darauf hat sich die bunte Stadtregierung aus ÖVP, SPÖ und FPÖ geeinigt. Ein dementsprechender Antrag, wird in der Gemeinderatssitzung am 21. September zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bürgermeister Klaus Schneeberger: „Wir setzen damit den nächsten Schritt zur Unterstützung unserer lokalen Unternehmen – im konkreten Fall der Gastronomen. Außerdem helfen wir damit aber auch den Gästen, die es bei schönem Winterwetter genießen werden, im Schanigarten zu sitzen und sich sicherer zu fühlen, weil die Abstände besser einzuhalten sind und das Virus im Freien weniger Infektionsgefahr darstellt.“

Fakten zur Schanigarten-Öffnung im Winter

  • Anmeldung und Genehmigung läuft analog zum Sommer ab.
  • Die Schanigärten dürfen bis maximal 24 Uhr geöffnet bleiben.
  • Beheizung ist nur mit elektrischen Strahlern erlaubt – kein Gas!
  • Die Schneeräumung muss seitens der Gastronomen erfolgen.

Zurück

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0