Die wichtigsten Infos für Hundehalter & ihre besten Freunde
Von A wie Abgabe über S wie Schwimmen bis Z wie (Hunde)Zone
Ein buntes Hundeleben
- Mit einer Fläche von 4 Hektar haben wir in Wiener Neustadt die größte Hundefreilaufzone Niederösterreichs. Auslauf ohne Ende auf einem Wiesen- als auch auf einem Waldstück, zahlreiche Bäume sorgen für Schatten an heißen Tagen und verschlungene Wege und Böschungen bieten viele Möglichkeiten zum Erkunden und Austoben. Das Areal an der B26 (Nähe Abfahrt West) ist eingezäunt und es gibt eine kostenlose Wasserstelle.
- Eine weitere eingezäunte Freilaufzone gibt es in der Schmuckerau, angrenzend an die Wohlfahrtgasse. Klein, aber fein!
- Weil viele Hunde das Wasser lieben, gibt es auch eine Bademöglichkeit: Mit einem eigens gekennzeichneten (nicht eingezäunten) Bereich nur für Hunde am Achtersee.
- 250 Hektar Grünfläche stehen im gesamten Stadtgebiet für ausgedehnte Spaziergänge zur Verfügung. Über die ganze Stadt verteilt gibt es auch mehr als 20 Spender für Gackerl-Sackerl – Hundebesitzer können sich aber auch einen kostenlosen Vorrat beim Infopoint am Alten Rathaus oder in der Bürgerservicestelle am Neuen Rathaus abholen.
- Hundeschulen und mobile Trainer bieten nebst Kursen und Vorträgen auch Hundesportarten wie etwa Agility und Ralley Obedience an.
Ein gesundes Hundeleben
Amtstierärztin Dr. Barbara Srna empfiehlt für gesunde Hunde einen jährlichen Besuch beim Tierarzt des Vertrauens. Es gibt in Österreich zwar keine Impfpflicht, jedoch sind Impfungen die wichtigste Vorsorge gegen Infektionskrankheiten und daher dringend zu empfehlen. Gegen diese gefährlichen Infektionskrankheiten sollte jeder Hund unbedingt geimpft werden: Staupe, Parvovirose, Tollwut, ansteckende Leberentzündung und Leptospirose. Bei anderen Erkrankungen (z.B. Borreliose, Herpes Virus, etc.) muss individuell für das Einzeltier entschieden werden, ob überhaupt ein Infektionsrisiko besteht und daher geimpft werden sollte oder nicht. Nach eingehender Beratung und Untersuchung kann der Tierarzt einen genauen Impfplan für Ihren Hund erstellen.
In Wiener Neustadt gibt es derzeit 4 Tierarzt-Praxen:
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Dr. Christian Feil, Gymelsdorfergasse 23b
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Dr. Armin Seiler, Lazarettgasse 43
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Tierklinik Wr. Neustadt, Rudolf-Diesel-Straße 3
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Mag. Birgit Ponweiser & Mag. Sonja Erbstein, Franz-Theodor-Czokor-Gasse 1
Ein behütetes Hundeleben
- Jeder Hund, der älter als 3 Monate ist, muss per Gesetz angemeldet werden. Die Abgabe beträgt in Wiener Neustadt pro Jahr 46 Euro, 6,50 Euro für Nutzhunde und 92 Euro für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential. Nähere Infos zur Hundeabgabe und die nötigen Formulare gibt es auf wiener-neustadt.at.
- Gemäß §24a des Tierschutzgesetzes sind Mikrochips und die Registrierung bei der Heimtierdatenbank Pflicht! Der Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, die in eine bundeseinheitliche Datenbank eingetragen wird. Die Eintragung wird vom Tierarzt vorgenommen. Vorteil: Büchst der Hund einmal aus, kann der Chip ausgelesen und der Besitzer ganz einfach eruiert werden.
- Wenn Herrli und/oder Frauli arbeiten, auf Urlaub fahren oder sich aus einem anderen Grund einmal nicht um ihren Hund kümmern können, dann gibt's „Maria's Hundeplatzl", die einzige Hundetagesstätte in Wiener Neustadt! Ein Ort für alle Hunde, egal welcher Rasse, welcher Größe und welchen Alters. Zusätzlich zur professionellen Tages- und Pensionsbetreuung gibt es bei Bedarf auch einen Hol- und Bringservice. Den Hunden steht (direkt neben der Hundezone West) ein 5.000 Quadratmeter großes Areal zur Verfügung, eigene Spiel- und Schlafzimmer und rund um die Uhr-Betreuung durch Maria und Andreas Hönigmann und ihre Mitarbeiter. Jede Menge Spaß, ausreichende Ruhezeiten und Schmuseeinheiten inklusive!
Für ein harmonisches Zusammenleben (auch mit Nicht-Hundebesitzern)
- Das NÖ Hundehaltegesetz schreibt für alle Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet (am Bereichsabgrenzungsplan rotbraun eingezeichnet) eine generelle Leinen- oder Maulkorbpflicht vor, für „auffällige Hunde“ und „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Außerhalb dieser Orte können Hunde prinzipiell ohne Maulkorb und Leine geführt werden, wobei auf andere gesetzliche Bestimmungen (Straßenverkehrsordnung 1960/StVO oder das NÖ Jagdgesetz 1974) zu achten ist. Hundehaltern, die ihren Hund in Jagdgebieten ohne Leine führen, kommt eine besondere Verantwortung gegenüber dem frei lebenden Wild zu. Es ist jederzeit darauf zu achten, dass die Verwahrungs- und Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt und dadurch das Wildern oder Revieren bzw. Herumstreunen von Hunden verhindert wird.
Den Bereichsabgrenzungsplan für Wiener Neustadt gibt's hier: Download Bereichsabgrenzungsplan - Seit 01.06.2023 sind alle neu angeschafften Hunde der Gemeinde zu melden. Zudem müssen alle Halterinnen und Halter von Hunden den NÖ Hundepass (Nachweis der allgemeinen Sachkunde) vorlegen und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Versicherungssumme von EUR 725.000,00 für Personen- und Sachschäden) nachweisen. Halter von "Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential" und Halter von "auffälligen Hunden" müssen zusätzlich zum NÖ Hundepass einen Nachweis der erweiterten Sachkunde zur Haltung dieses Hundes erbringen. Weitere Infos zum NÖ Hundehaltegesetz finden Sie hier.