Neuregelung der Ausreisekontrollen aufgrund der Hochinzidenzgebietsverordnungen in Wiener Neustadt-Land

Fahrten zwischen Stadt und Bezirk ab 25. März ohne Kontrollen möglich

Am Donnerstag, dem 25. März, treten auch in den Bezirken Wiener Neustadt-Land und Neunkirchen so genannte „Hochinzidenzgebietsverordnungen“ wie in der Stadt Wiener Neustadt in Kraft. Dadurch kommt es auch bei den Ausreisekontrollen der Stadt zu Änderungen.

Zwischen Wiener Neustadt-Stadt und -Land wird es ab 25. März keine Kontrollen mehr geben. Checkpoints gibt es dann nur noch in Richtung Burgenland, zum Bezirk Neunkirchen (B17 & B54) sowie bei den Autobahnauffahrten und am Bahnhof. Selbstverständlich stehen die Testangebote der Stadt damit auch verstärkt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirks zur Verfügung.

„Wir haben in den letzten Tagen gemeinsam mit den betroffenen Bezirken und dem Land Niederösterreich Gespräche über mögliche Lösungen für die gesamte Region geführt. Das nun vorliegende Ergebnis berücksichtigt die extrem enge Verbindung der Stadt zu ihren Umlandgemeinden im Bezirk Wiener Neustadt-Land. Der hohe Anteil des Verkehrs – sowohl individuell als auch öffentlich – bringt es mit sich, dass es sinnvoller ist, die Kapazitäten der Polizei an den Außengrenzen des Land-Bezirks zu bündeln, um dort effizienter vorgehen zu können. In Wahrheit sind die Stadt und der Bezirk Wiener Neustadt ja ein gemeinsamer Lebensraum. Beim Bezirk Neunkirchen stellt sich die Lage anders dar, deshalb wird es hier weiterhin Ausreisekontrollen an den Stadtgrenzen geben. Ausnahmen gibt es nur, dass die Menschen aus dem Bezirk Neunkirchen in den Bezirk Wiener Neustadt-Land zum Testen fahren dürfen. Ich begrüße diese sinnvolle Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft und appelliere noch einmal, all unsere Testkapazitäten zu nutzen“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger.

Die neuen Regelungen werden mit Donnerstag, 25. März, 0 Uhr, in Kraft treten. Die Stadt Wiener Neustadt ändert ihre Verordnung dahingehend ab, dass der Verkehr zwischen Stadt und Land ab diesem Zeitpunkt ohne Kontrollen möglich ist.

Die Verordnung finden Sie HIER.

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