Sicherheitsdienst in den Wohnsiedlungen

Für ein gutes Miteinander

Die Stadt Wiener Neustadt setzt auch 2026 auf eine Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bewohnerinnen und Bewohner in verschiedenen Wohnsiedlungen. Auf Initiative von Sicherheitsstadtrat Kevin Pfann wurde die Firma „SecDec Security & Detektei“ beauftragt, um im Zuge von Kontrollgängen auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu achten. Die Aktion wird in diesem Jahr aufgrund einer Kooperation mit verschiedenen Genossenschaften nicht nur an den Wochenenden, sondern auch unter der Woche durchgeführt.

Bild (Stadt Wiener Neustadt/Weller): Stadtrat LAbg. Franz Dinhobl, Patrick Handler ("SecDec"), Sicherheitsstadtrat Kevin Pfann, Christopher Zerzawy ("SecDec") und Zweiter Vizebürgermeister LAbg. Rainer Spenger.

„Ein gutes und friedvolles Miteinander in den Stadtvierteln – und da vor allem in den großvolumigen Wohnbauten – muss unsere oberste Maxime sein. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht darauf, sich in ihrem direkten Wohn- und Lebensumfeld sicher und wohl zu fühlen. Durch die Präsenz des privaten Sicherheitsdienstes können wir allfällige Probleme erst gar nicht entstehen lassen und stärken so das objektive und subjektive Sicherheitsgefühl. Wir bedanken uns in diesem Zusammenhang auch bei den Genossenschaften, die sich unserer Initiative der letzten Jahre angeschlossen haben und so eine Ausweitung der Dienstzeiten des Sicherheitspersonals möglich machen“, so Sicherheitsstadtrat Kevin Pfann, Zweiter Vizebürgermeister LAbg. Rainer Spenger und Stadtrat LAbg. Franz Dinhobl.

 

Details des Sicherheitsdienstes in den Wohnsiedlungen

  • Wo? Flugfeld, Josefstadt (Pernerstofer Hof und Josefsplatz), Robert Stolz-Siedlung, Wohnhausanlage Ausstellungsgasse, zudem Kooperationen mit der EBSG, WET und Neue Heimat
  • Wann? Einsatztage und Einsatzzeiten werden flexibel und je nach Bedarf festgelegt.
  • Wer? Die Kontrollgänge werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma „SecDec Security & Detektei“

 

Der Sicherheitsdienst achtet besonders auf Lärmbelästigung, aber auch auf vergleichbare Störungen wie etwa Ballspiel-Verbote oder illegale Müllablagerungen. Kontrolliert werden die Einhaltung der gültigen Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen, es können auch Abmahnungen bei Verstößen, im Bedarfsfall die Erstattung einer Anzeige und die Verständigung der Polizei veranlasst werden.

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