Sonderregelungen für Besuche in Kliniken der Region

Ein Besuch pro Woche aufgrund hoher Inzidenzen

In den Landeskliniken Wiener Neustadt, Hochegg und Neunkirchen ist ab sofort pro PatientIn ein/e BesucherIn pro Woche gestattet, um den höchstmöglichen Schutz der Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten zu können.

Die hohen Zahlen an Neuinfektionen in den niederösterreichischen Bezirken Neunkirchen, Wiener Neustadt-Stadt und Wiener Neustadt-Land sind der dringende Grund dafür, dass neue Maßnahmen in den betroffenen Landeskliniken notwendig sind. So sollen die Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer COVID-Infektion bestmöglich geschützt werden.

Ab sofort gelten in den Landeskliniken Neunkirchen, Hochegg und Wiener Neustadt folgende Sonderregelungen für Besuche:

Pro PatientIn ist ein/e BesucherIn pro Woche gestattet!

In folgenden Bereichen gilt die Ausnahme, in denen nach wie vor pro PatientIn ein/e BesucherIn pro Tag gestattet ist: Palliativstationen, Kinderabteilungen, Geburtenstationen und bei besonderen Erfordernissen nach Rücksprache.

Das jeweilige Klinikum darf allerdings nur mit einem Attest über einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) betreten werden. Das durchgehende Tragen einer FFP 2-Maske ist verpflichtend.

Ausgenommen von der Nachweispflicht ist die Begleitung zu einer Entbindung, Palliativ- und Hospizbegleitung sowie die Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.

Die Besucherregelungen in den NÖ Klinken sowie Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren finden Sie auch laufend aktualisiert auf der Website der NÖ Landesgesundheitsagentur unter: www.noe-lga.at.

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