STEP WN 2030+ fertig gestellt

Abschluss-Publikation liegt ab sofort öffentlich auf

Der Stadtentwicklungsplan STEP WN 2030+ ist fertig gestellt und liegt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Nach rund 3 Jahren haben die Bürger nun noch einmal die Gelegenheit, an diesem Prozess mitzuwirken und ihre Anmerkungen einzubringen. Im Herbst folgt dann die endgültige Beschlussfassung im Gemeinderat.

Bürgermeister Klaus Schneeberger und Stadtrat LAbg. Franz Dinhobl: „Die Entwicklung unserer Stadt schreitet zügig voran – das ist gut, bedarf aber auch gewisser Handlungs- und Steuerungsnotwendigkeiten. Darum haben wir uns 2017 dazu entschlossen, den Stadtentwicklungsplan STEP WN 2030+ zu erstellen. In Verbindung mit dem Fachwissen von Expertinnen und Experten wurde ein fundiertes Konzept ausgearbeitet, welches uns den weiteren Fahrplan in Richtung Zukunft zeigt. Besondere Beachtung finden dabei der Erhalt von Grün- und Naturräumen und die Schaffung von weiteren Erholungs- und Freizeitangeboten im Stadtgebiet. Gemeinsam ist es uns gelungen, unterschiedlichste Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen. Die Bürgerinnen und Bürger hatten schon bislang in verschiedensten Veranstaltungen und Fokusgruppen die Möglichkeit, gemeinsam mit uns an der Zukunft zu arbeiten. Nun liegt die Publikation – und damit unsere Leitschnur für die nächsten Jahre – vor. Für die Bürger ist die Mitwirkung damit jedoch nicht beendet. Bis zum 9. August haben sie die Möglichkeit, Einsicht in die Pläne und Vorhaben zu nehmen und Anmerkungen einzubringen. Wir bedanken uns bei allen für die konstruktiven Inputs bislang und die weitere Mitwirkung, wenn wir den STEP WN 2030+ nun gemeinsam Realität werden lassen und zum Leben erwecken!“

Details zur öffentlichen Auflage

Wann? 28. Juni bis einschließlich 9. August 2021

Wo? Im Internet auf www.wiener-neustadt.at/stadt/step-wn2030 oder beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt (Neues Rathaus, Neuklosterplatz 1, 3.Stock, Zimmer 311). Da der Parteienverkehr derzeit nur eingeschränkt möglich ist, wird um vorherige Terminvereinbarung unter 0 26 22 / 373 - 412 od. – 414 ersucht.

Was? Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der geplanten
Erlassung schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Die Verfasser einer Stellungnahme haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass Ihre Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Alle Infos zu STEP WN 2030+ finden Sie auch auf www.wiener-neustadt.at/stadt/step-wn2030.

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