Verlängerung der Förderung für Innenstadt-Unternehmen
Gebrauchsabgabe für Schanigärten und Warenausräumungen wird bis Juni nicht eingehoben!
Diese Förderung wird nun bis Ende Juni 2021 verlängert, das Gesamtvolumen für dieses Projekt zur Stärkung der Innenstadt von derzeit EUR 280.000,- auf maximal EUR 350.000,- aufgestockt.
„Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind, vor allem für die Gastronomie und gerade in Zeiten von Ausreisekontrollen, nach wie vor dramatisch – als Stadt Wiener Neustadt tun wir im Rahmen unserer Möglichkeiten alles, um hier helfend tätig zu werden. Mit der Verlängerung der Subvention um weitere drei Monate ermöglichen wir die kostenlose Nutzung von Freiflächen bis zum 30. Juni – damit greifen wir einerseits den Gastronominnen und Gastronomen unter die Arme und leisten andererseits einen Beitrag, um die Ansteckungsgefahr für Kundinnen und Kunden zu minimieren, da das Virus im Freien bekanntlich weniger Infektionsgefahr darstellt“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger.
Der entsprechende Antrag wird in der Gemeinderatssitzung am 22. März zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zur Unterstützung der Gastronominnen und Gastronomen beim Ansuchen um eine Schanigarten-Bewilligung hat die Stadt Wiener Neustadt außerdem ein Info-Package zusammengestellt. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer bekommen hier von uns kompakt und übersichtlich alle relevanten Informationen und Unterlagen – von Hinweisen zur Planung über einen Leitfaden bis hin zu den notwendigen Formularen. Damit wollen wir unseren Gastronomiebetrieben den Weg zur Bewilligung so einfach wie möglich machen“, so LAbg. Stadtrat Franz Dinhobl.
Das Info-Package zum Download finden Sie hier.
Weitere bisherige Maßnahmen der Stadt zur Stärkung der innerstädtischen Wirtschaft
- Forcierung der Mittagsmenüs bzw. „take away“ auf meineinnenstadt-wn.at
- Durchführung des „Wiener Neustädter Kultursommer“
- Schanigarten-Öffnung auch im Winter
- Etablierung des „Weihnachts-Gutschein 2020“
Die Bundesregierung unterstützt Wirtinnen und Wirte zudem bei der Neu- oder Umgestaltung von Gast- und Schanigärten mit
- 20% der Investitionen (Kleinbetriebe)
- 10% der Investitionen (Mittelbetriebe),
- wenn ein Betrieb mindestens 5.000 Euro investiert.
Weitere Infos: Sichere Gastfreundschaft (sichere-gastfreundschaft.at).