Das Kontrollamt der Stadt Wiener Neustadt

Aufgrund des Wiener Neustädter Stadtrechtes ist ein Kontrollamt eingerichtet. Das Kontrollamt ist organisatorisch ein Teil des Magistrates.

Das Kontrollamt prüft weisungsfrei die gesamte Ausgaben- und Einnahmengebarung der Stadt, ihrer Anstalten und Eigenbetriebe, der von ihr verwalteten Stiftungen und Unternehmen der Stadt, die gesamte Schuldengebarung sowie die Gebarung mit dem beweglichen und unbeweglichen Gemeindevermögen auf:
a) die rechnerische Richtigkeit,
b) die Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften und
c) die Einhaltung der Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Das Kontrollamt ist ein Hilfsorgan des Gemeinderates. Der Leiter des Kontrollamtes wird vom Gemeinderat bestellt und untersteht in Fachangelegenheiten unmittelbar dem Gemeinderat. Die Prüfungen durch das Kontrollamt erfolgen grundsätzlich von Amts wegen, wobei der Leiter des Kontrollamtes Art und Umfang der vorzunehmenden Prüfungen bestimmt, oder über schriftlichen Auftrag durch den Gemeinderat.

Über wichtige Wahrnehmungen hat der Leiter des Kontrollamtes direkt dem Bürgermeister, dem Kontrollausschuss und dem Magistratsdirektor zu berichten.

Dem Magistratsdirektor ist Gelegenheit zu geben, zu den Berichten Stellung zu nehmen.

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0