FAQ zur Ukrainehilfe

Die Stadt Wiener Neustadt hat eine Plattform zur Koordination der gesamten Ukrainehilfe ins Leben gerufen. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten für Flüchtlinge genauso wie für jene, die helfen wollen. Alle Newsbeiträge zur Ukrainehilfe finden Sie HIER.

 

Informationen für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer

 

Ankunft/Registrierung

An wen wenden sich Geflüchtete, die nach Österreich kommen, zuerst?

Bei Ankunft in Österreich kann man sich an die Hotline der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen wenden:
+43 1 26 76 870 94 60
Diese ist auch mit ukrainischem Dolmetsch besetzt.

Wie erfolgt die Zuteilung zu den Unterkünften?

Die Unterkünfte werden von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zugeteilt. In der Regel erfolgt zuerst die Unterbringung in einem Empfangsquartier. In weiterer Folge in einer Privatunterkunft.

Wie erfolgt die Registrierung?

Die Registrierung in den Empfangsquartieren erfolgt vor Ort, aber NUR für die dort untergebrachten Personen.

Wer direkt in einem Privatquartier untergebracht und noch nicht registriert ist, wird nach telefonischer Terminvereinbarung in folgender Erfassungsdienststelle der Landespolizeidirektion Niederösterreich registriert:

Neunkirchner Straße 23, 2700 Wiener Neustadt
Dienstag und Donnerstag, 8-11 Uhr nach Terminvereinbarung
Wann muss ein Wohnsitz gemeldet werden?

Bei Personen, die in einer Empfangsunterkunft untergebracht sind, muss keine Meldung erfolgen.

Wer mehr als drei Tage in Österreich in einer Privatunterkunft lebt, muss entsprechend dem Meldegesetz eine Meldung des Wohnsitzes machen - Terminvereinbarung unter:
Tel.: 0 2622 / 373 190
E-Mail: buergerservice@wiener-neustadt.at
Neues Rathaus, Erdgeschoß
Neuklosterplatz 1, 2700 Wiener Neustadt

Müssen sich Personen registrieren, für die Österreich nur einen Zwischenaufenthalt darstellt?

Nein, die Registrierung erfolgt nur für Personen, die nicht vorhaben, weiterzureisen.


Aufenthaltsrecht/Dokumente

Was bedeutet das vorübergehende Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine?

Für Vertriebene aus der Ukraine besteht ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich. Dieses Aufenthaltsrecht gilt derzeit bis 3. März 2023 und kann gegebenenfalls verlängert werden. Dieses Aufenthaltsrecht wird durch einen "Ausweis für Vertriebene" dokumentiert.

Wie bekomme ich einen Ausweis für Vertriebene?

Sobald alle Daten vollständig vorliegen, wird der Ausweis für Vertriebene an die Meldeadresse oder an die bei der Registrierung angegebene Zustellungsadresse oder an den Zustellungsbevollmächtigten zugesandt. Dafür müssen keine weiteren Schritte gesetzt werden.

Es kann in manchen Fällen für die Ausstellung des Ausweises auch notwendig sein, neuerlich Fingerabdrücke zu registrieren. Dies wird von Bediensteten des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl durchgeführt. Es kann auch notwendig sein, ein Passfoto zum Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu bringen (wenn das Foto im Reisepass nicht verwendet werden kann).

Was passiert, wenn kein ukrainischer Reisepass vorhanden ist?

Es gibt ein Formular, das bei der Einreise oder ersten Übernahme ausgefertigt wird.

Hotline: 059 133 37 5555

Dieses Formular ist nur eine Zwischenlösung, falls kein ukrainischer Pass vorhanden ist, bis zur Ausstellung des Ausweises für Vertriebene.

Ist es notwendig, einen Asylantrag zu stellen?

Nein, es ist nicht notwendig, einen Asylantrag zu stellen. Falls bereits ein Asylantrag gestellt wurde, wird dieser für die Dauer des Aufenthaltsrechtes als Vertriebener nicht bearbeitet werden. Wenn bereits ein Asylantrag gestellt wurde und der Bedarf eines Ausweises für Vertriebene besteht, muss Kontakt mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl aufgenommen werden.

Muss ich für die Aufenthaltsberechtigung meine Dokumente abgeben?

Nein, im Gegensatz zum regulären Verfahren bei Asylanträgen werden den Geflüchteten aus der Ukraine keine Dokumente abgenommen.

Müssen Autos mit ukrainischen Kennzeichen in Österreich zugelassen werden?

Nein, es besteht keine Verpflichtung, Fahrzeuge, die von Vertriebenen aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht im Sinne der Vertriebenen-Verordnung verwendet werden und über eine ukrainische Zulassung verfügen, in Österreich zuzulassen. Diese können ein Jahr lang mit ukrainischer Zulassung und daher mit ukrainischem Kennzeichen in Österreich verwendet werden.


Grundversorgung/Wohnsitzmeldung

Welche Schritte müssen durchlaufen werden, um in die Grundversorgung aufgenommen zu werden?

Zunächst muss der Hauptwohnsitz in der Stadt gemeldet werden:

Terminvereinbarung unter:
Tel.: 0 2622 / 373 190
E-Mail: buergerservice@wiener-neustadt.at
Neues Rathaus, Erdgeschoß
Neuklosterplatz 1, 2700 Wiener Neustadt

Danach erfolgt die Aufnahme in die Grundversorgung durch das Sozialservice im Neuen Rathaus:

Neues Rathaus, 1. Stock
Neuklosterplatz 1, 2700 Wiener Neustadt
Tel.: 0 2622 / 373 726
E-Mail: sozialservice@wiener-neustadt.at

Alle Personen müssen immer persönlich erscheinen. Termine werden rasch vergeben. Dolmetsch ist im Bedarfsfall vorhanden.

Kann ich auch Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, wenn ich bereits vor 24.02.2022 (Kriegsausbruch) nach Österreich gekommen bin?

Auch in diesem Fall ist die Aufnahme in die Grundversorgung beim Sozialservice im Neuen Rathaus zu beantragen, wo diese Einzelfälle mit dem Land Niederösterreich abgeklärt werden.

Laut mündlicher Mitteilung der Fachabteilung des Landes Niederösterreich können auch dann die Leistungen aus der Grundversorgung bezogen werden.

Wer führt die für Geflüchtete notwendigen Tuberkulose-Untersuchungen durch?

Die Röntgen-Untersuchungen werden in den Empfangsunterkünften für die dort untergebrachten Personen organisiert.

Privat Untergebrachte werden am Gesundheitsamt im Neuen Rathaus untersucht:

Terminvereinbarung unter:
Tel.: 0 2622 / 373 743
E-Mail: gesundheitsamt@wiener-neustadt.at
Neues Rathaus, 2. Stock
Neuklosterplatz 1, 2700 Wiener Neustadt


Schulen/Kindergärten

Wie funktioniert die Anmeldung für Schulen & Kindergärten?

Die Anmeldung in Schulen und Kindergärten erfolgt durch das Schulamt im Neuen Rathaus:

Tel.: 0 2622 / 373 235
E-Mail: schulen-kindergaerten@wiener-neustadt.at
Neues Rathaus, 1. Stock

Neuklosterplatz 1, 2700 Wiener Neustadt


Krankenversorgung

Haben Flüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung?

Ja, Flüchtlinge aus der Ukraine, die Schutz in Österreich suchen, werden rechtlich in die Krankenversicherung einbezogen (rückwirkend ab 24. Februar 2022 per Verordnung der Bundesregierung). Sie haben damit Anspruch auf Sachleistungen und können beispielsweise Ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe auf Kosten der Österreichischen Gesundheitskasse erhalten.

Erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine eine Versicherungsnummer und eine e-card?

Flüchtlinge erhalten keine e-card, sondern einen e-card-Ersatzbeleg.

Auch wenn Sie noch keinen e-card-Ersatzbeleg haben, ist eine medizinische Versorgung durch die Vorlage entsprechender Nachweise (Reisepass bzw. sonstige Aufenthaltsdokumente in Bezug auf die Ukraine) trotzdem sichergestellt.

Müssen Rezeptgebühren für notwendige Medikamente bezahlt werden?

Aufgrund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit sind Flüchtlinge aus der Ukraine von der Bezahlung der Rezeptgebühren befreit.


Arbeitsmarkt/Deutschkurse/Beratung

Wie werden Geflüchtete in den österreichischen Arbeitsmarkt aufgenommen?

Ab dem Zeitpunkt, an dem die Flüchtlinge den Ausweis für Vertriebene haben, können sie sich beim AMS arbeitslos melden. Dort werden die vorhandenen Sprachkenntnisse ermittelt. Bei Vorhandensein der entsprechenden Sprachkenntnisse erfolgt eine direkter Arbeitsstellenvermittlung.

Ab dem 15. Lebensjahr werden kostenlose Deutschkurse angeboten.

Kontakt AMS Wiener Neustadt:
Neunkirchner Straße 36, 2700 Wiener Neustadt
Tel.: 050 904 340

Was muss ich tun, wenn ich als Betrieb Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen möchte?

Dafür gibt es ein Service für Unternehmen beim AMS. Firmen müssen eine Beschäftigungsbewilligung beantragen, dabei werden diese vom AMS unterstützt.

Gibt es Deutschkurse, abgesehen von den vom AMS organisierten, an denen man als Geflüchteter aus der Ukraine teilnehmen kann?

Ja, der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt Deutschkurse für die Zielgruppe der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum Niveau B1 zur Verfügung. Diese Deutschkurse werden auch für aus der Ukraine vertriebene Personen vom ÖIF gefördert.

Informationen dazu werden durch die Beratungsstelle des ÖIF bereitgestellt:

Wann: Jeden Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Wo: Neues Rathaus, Neuklosterplatz 1, 2700 Wiener Neustadt

Termin nur nach Vereinbarung
Tel.: 02742/26527
E-Mail: niederösterreich@integrationsfonds.at

Gibt es eine Beratungsstelle für Flüchtlinge aus der Ukraine in Wiener Neustadt?

Ja, der Österreichische Integrationsfonds gibt ZuwanderInnen und Vertriebenen Auskunft über die Integrationspflichten und -angebote in Österreich. Die BeraterInnen des ÖIF informieren über Sprach- und Wertekurste, Deutschprüfungen, mögliche Förderungen für Deutschkurse sowie weitere AnsprechpartnerInnen und Behörden:

Wann: Jeden Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Wo: Neues Rathaus, Neuklosterplatz 1, 2700 Wiener Neustadt

Termin nur nach Vereinbarung
Tel.: 02742/26527
E-Mail: niederösterreich@integrationsfonds.at


 

Informationen für Wiener Neustädterinnen und Wiener Neustädter, die helfen wollen

Wohin wende ich mich, wenn ich eine private Unterkunft zur Verfügung stellen möchte?

Anfragen zur Aufnahme von Flüchtlingen sowie zur Koordination von angebotenen Unterkünften werden vom Team der NÖ Flüchtlingshilfe entgegengenommen. Der Wohnraum wird in die Evidenz genommen und die NÖ Flüchtlingshilfe meldet sich bei Ihnen, sobald ein konkreter Wohnbedarf besteht.

Unterkünfte werden über das auf der folgenden Seite abzurufende Formular gemeldet:

NÖ hilft. Unterkünfte für Flüchtlinge - Vorschlag (noe.gv.at)

Gibt es die Möglichkeit, Geld zu spenden?

Die Stadt hat Spendenboxen für Geldspenden für Geflüchtete aus der Ukraine an folgenden Standorten aufgestellt:

  • Infopoint Altes Rathaus: Hauptplatz 1-3
  • Bürgerservicestelle Neues Rathaus: Neuklosterplatz 1
  • Kasematten: Bahngasse 27
  • Museum St. Peter an der Sperr: Johannes-von-Nepomuk-Platz 1

Alternativ können Geldspenden auch auf das vom Land Niederösterreich eingerichtete Spendenkonto überwiesen werden:

Bankkonto: NOEHILFT
IBAN: AT74 3200 0000 1380 0008

Gibt es die Möglichkeit, Sachspenden abzugeben?

Momentan werden seitens der Stadt keine Sachspenden entgegengenommen, da der Bedarf an den von der Stadt zur Verfügung gestellten Unterkünften gedeckt ist. Sollte es erneuten Bedarf geben, wird ein gesonderter Aufruf zur Spende erfolgen.

Ich möchte anbieten, persönlich in den Unterkünften mitzuhelfen – an wen wende ich mich?

Freiwillige Helfer können eine E-Mail an s1.stab.wn@n.roteskreuz.at senden, um Ihre Hilfe anzubieten. Dazu müssen Sie sich vorab bei „Team Österreich“ registrieren:

Team Österreich – Rotes Kreuz

Bei Bedarf werden Sie direkt vom Roten Kreuz per E-Mail kontaktiert.

Auch über die Ehrenamtsplattform der Region Wiener Neustadt kann die Freiwilligenarbeit angeboten und vermittelt werden:

Ehrenamtsplattform Wiener Neustadt (ehrenamt-hilft.at)


 

Für weitere Informationen

Koordinationsplattform des Landes Niederösterreich „NÖ Hilft“

Niederösterreich hilft. (land-noe.at)
Tel.: +43 (0) 2742 / 9005 – 15000
E-Mail: noehilft@noel.gv.at

Koordinationsplattform „Ukraine-Hilfe“ der Stadt Wiener Neustadt

Tel.: 0 2622 / 373 299
E-Mail: ukrainehilfe@wiener-neustadt.at

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-235
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0