Neu-Ordnung des sozialen, kommunalen Wohnbaus in Wiener Neustadt

Wiener Neustadt stellt die Weichen für die Zukunft und ordnet den sozialen Wohnbau neu. Damit bekennt sie sich klar zur sozialen Verantwortung. Sie ermöglicht dringend notwendige Sanierungen im kommunalen Wohnbau und schafft eine langfristige Perspektive. Mindestens 25 Prozent der Mieteinheiten (das sind 610) bleiben weiterhin im städtischen Eigentum. Für den Rest werden in den nächsten 18 Monaten private Interessenten gesucht. Dadurch ist sichergestellt, dass der kommunale Wohnbau eine Kernaufgabe der Stadt bleibt und soziale Verantwortung für Menschen mit Unterstützungsbedarf gelebt wird. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem „Zukunfts-Sicherungs-Projekt“.

Warum ordnet die Stadt Wiener Neustadt den kommunalen Wohnbau neu?

Die Budgetsituation ist angespannt. Soziales Engagement kann nur auf einer soliden finanziellen Basis erfolgen. Die Stadt Wiener Neustadt stellt die Weichen für die Zukunft und trifft mutige politische Entscheidungen für die Zukunft. Durch die Neuordnung der Gemeindewohnungen werden lange benötigte Sanierungen und Modernisierungen ermöglicht. Gleichzeitig wird das Stadtbudget entlastet und Geld für andere gemeinnützige Projekte frei. Der Gemeindebau stellt in seiner aktuellen Größe und Form in den nächsten Jahren einerseits eine hohe Darlehensbelastung und andererseits Kosten für Sanierungen mit sich bringen. Dies ist durch die Stadt nicht aufzubringen. Der Fortbestand des sozialen Wohnbaus wäre gefährdet. Deswegen wird jetzt gehandelt, um die Neuordnung aktiv mitgestalten zu können.

Warum investiert die Stadt Wiener Neustadt nicht selbst in ihre Immobilien?

Kommunaler Wohnbau ist kein finanzielles Profitmodell. Die aktuelle wirtschaftliche Lage lässt keine Investitionen in den Immobilienbestand im erforderlichen Ausmaß zu. Die Stadtregierung stellt durch diesen Konsolidierungsprozess die Weichen für die Zukunft. Der gemeinnützige Wohnbau wird neu geordnet und zukunftsorientiert aufgestellt. Gleichzeitig wird das Budget der Stadt Wiener Neustadt nachhaltig entlastet. Die Neuaufstellung des kommunalen Wohnbaus zielt auf eine Steigerung der Wohnqualität für die Mieter ab und ermöglicht gleichzeitig eine Entlastung des Stadtbudgets.

Was ändert sich für die Mieter in Objekten, die im städtischen Eigentum bleiben?

Nichts! Die Stadt Wiener Neustadt bleibt weiterhin Vermieterin. Es wird angestrebt, diese Objekte in Zukunft zu sanieren und zu modernisieren, wobei ein großes Augenmerk auf Wohnkomfort, thermischer Sanierung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit liegt. Für die Mieter besteht kein Handlungsbedarf. Die Stadt Wiener Neustadt wird frühzeitig und direkt über aktuelle Entwicklungen informieren.

Was ändert sich für die Mieter in Objekten mit Eigentümerwechsel?

Außer dem Eigentümerwechsel rechtlich nichts! Die Mieter sind durch die Bestimmungen des Mietrechtgesetzes (MRG) geschützt. Durch einen Eigentümerwechsel kommt es zu keinen Vertragsänderungen. Bei 85 Prozent der Verträge handelt es sich um unbefristete Mietverträge. Im Gegenzug haben sie sogar die große Möglichkeit, dass ihr Objekt saniert und auf modernen Stand gebracht wird, was derzeit aufgrund der finanziellen Gesamtsituation – wenn überhaupt - nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Müssen Mieter aktuell selbst handeln?

Nein! Mieter werden laufend von der Stadt Wiener Neustadt über aktuelle Entwicklungen informiert.

Was passiert, wenn eine Immobilie einen neuen Eigentümer findet?

Vorerst nichts! In weiterer Folge besteht die Möglichkeit, dass ein neuer Eigentümer in die Immobilien investiert und sich die Qualität der Immobilie dadurch verbessert. Dies wäre im Besitz der Stadt nicht in der Form möglich.

Ist es möglich, dass Investoren künftig schnelles Geld mit den Gemeindebauten machen wollen?

Die Auswahl der Interessenten wird mit großer Sorgfalt und Umsicht getroffen. Der mehrstufige, transparente Vergabeprozess zielt darauf ab, geeignete Interessenten zu finden. Die Ausschreibung erfolgt EU-weit. Aktiv werden Genossenschaften und andere Interessenten angesprochen, die langjährige Erfahrungen im sozialen Wohnbau vorweisen können. Die Stadt Wiener Neustadt wird selbst Vorschläge für künftige Eigentümer machen. Die neuen Eigentümer sind verpflichtet, die bestehenden Mietverträge unverändert zu übernehmen.

Was passiert mit den Immobilien, die keinen neuen Eigentümer bekommen?

Diese Immobilien bleiben im Eigentum der Stadt Wiener Neustadt. Die Stadt Wiener Neustadt wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten in die Sanierung und Modernisierung dieser Häuser investieren. Dabei stehen ökologische Nachhaltigkeit, thermische Sanierung und Klimaschutz im Vordergrund.

Wie viele Gemeindewohnungen gibt es in Wiener Neustadt derzeit?

Aktuell stehen 2.192 Gemeindewohnungen im städtischen Eigentum. Knapp 500 davon (rund 22 Prozent) stehen derzeit leer, da die nötigen Mittel für dringend benötigte Modernisierungen und Sanierungen nicht vorhanden sind. Durch die Neuordnung des gemeinnützigen Wohnbaus werden diese Investitionen ermöglicht.

Wie viele Gemeindebauten bleiben im städtischen Eigentum?

Mindestens 25 Prozent der Mieteinheiten verbleiben im Eigentum der Stadt Wiener Neustadt. Das sind 610 Einheiten. Künftig werden mehr Mittel zur Verfügung stehen, um in diese verbleibenden Gebäude zu investieren und die Wohnqualität zu verbessern. Soziale Verantwortung ist für die Stadt Wiener Neustadt ein zentrales Anliegen. Für sozial bedürftige und unterstützungswürdige Menschen wird auch künftig ausreichend sozialer Wohnraum zur Verfügung stehen.

Wo liegt Wiener Neustadt im nationalen Vergleich (Gemeindewohnungen pro 1.000 Einwohner) - wo wird Wiener Neustadt nach der Neuordnung stehen?

Wiener Neustadt bietet derzeit rund 45 Gemeindewohnung pro 1.000 Einwohner an. Damit bewegt sich Wiener Neustadt österreichweit im obersten Segment. Langfristig wird sich der Anteil an Gemeindewohnungen im Eigentum der Stadt Wiener Neustadt etwa auf den Wert von vergleichbar großen Städten wie St. Pölten oder Villach annähern oder auch jenem der Stadt Graz entsprechen.

Welche Objekte werden im Zuge der Neuorganisation des sozialen, kommunalen Wohnbaus Interessenten angeboten?

Adlergasse 3/ehem. Hypo-Haus, Anton Ofenböck-Häuser, Bräunlichgasse 6a, 8, Dietrichgasse/Kammangasse, Etrich-Hof, Ezilingasse, Ferdinand Porsche-Ring 1, Grazer Straße 96a/Keßlergasse 7, Gustav Kraupa-Wohnhausanlage, Herrengasse 24,24a, Julius Willerth-Gasse 24-26, Kollonitschgasse 6, 12, Lederergasse 4, Neunkirchner Straße 49, 54, 66, 67, 72, Nittnergasse 4, 10, Pottendorfer Straße 10,12, 42, 54-56, 58-60, Raugasse 24, Reyergasse 7, Robert Stolz-Siedlung, Schlögelgasse 6, Sparkassenhäuser, Walthergasse 17, Verbundhäuser Flugfeld (Wöllersdorfer Straße, Flugfeldgürtel, etc.) - mit Ausnahme Dr. Karl Renner-Hof

Welche Objekte bleiben im Besitz der Stadt?

Posthof (Wiener Straße, Domgasse, Domplatz), Neunkirchner Straße 65a+b+c, Pernerstorfer Hof, Promenade 1 (Europahaus), Nestroystraße 2,4,6 und komplette Schelmersiedlung; Dr. Karl Renner-Hof

Wie teilen sich die Wohnungen nach Abschluss des Projektes auf?

Es wird ein Anteil von mindestens 25 Prozent angestrebt, der im städtischen Eigentum bleibt. Das sind 610 Mieteinheiten

Ist geplant, verschiedene Interessenten als Partner zu gewinnen oder hinkünftig nur mit einem zusammenzuarbeiten?

Der mehrstufige, transparente und objektive Prozess der Partnersuche zielt darauf ab, geeignete Partner zu gewinnen. Der Prozess ist darauf angelegt, unterschiedliche Partner zu finden, die nach Möglichkeit über Erfahrungen im sozialen Wohnbau verfügen. Die Einbindung mehrerer Partner ermöglicht, dass die Interessen der Mieter gewahrt bleiben und es zu keiner Konzentration am Wiener Neustädter Wohnungsmarkt kommen wird.

Ich möchte meine oder eine andere Wohnung selbst kaufen. Ist das möglich und an wen kann ich mich wenden?

Nein! Wohnungen werden im strukturierten, transparenten und objektiven Prozess keinen Privatpersonen angeboten. Nur professionelle Interessenten sind nach Prüfung ihrer Eignung, Seriosität und Qualifikation zugelassen. Dieses Vorgehen ist im Sinne aller Mieterinnen und Mieter und stellt sicher, dass der kommunale Wohnbau in eine gute Zukunft geführt wird.

Bis wann soll die Neuordnung des sozialen kommunalen Wohnbaus abgeschlossen sein?

Der Prozess ist bewusst lange anberaumt, um geeignete und geprüfte Interessenten zu finden, die im Interesse der Stadt Wiener Neustadt und der Mieter agieren. Die finale Entscheidung wird innerhalb der nächsten 18 Monate fallen. Der Ablauf des Verfahrens ist klar gesetzlich geregelt und folgt exakten Transparenzkriterien.

Wird es bei den verbleibenden Gemeindewohnungen weiterhin einen Pool von „Sozialwohnungen“ für Menschen mit geringem Einkommen und soziale Härtefälle geben?

Ja! Die Stadt Wiener Neustadt bekennt sich klar zu ihrer sozialen Verantwortung und zum kommunalen Wohnbau. Es wird auch künftig ausreichend Wohnfläche für bedürftige Menschen zur Verfügung stehen.

Bleiben die bewährten Aktionen „Durchstarter-Wohnungen“ und „60+-Bonuswohnungen“ erhalten?

Ja, diese Aktionen und Fördermodelle werden auch hinkünftig weitergeführt, um vor allem der jüngeren und der älteren Generation attraktive Angebote zu machen und das Wohnen leistbarer zu gestalten.

Wie viel Geld wurde in den vergangenen 10 Jahren in die Gemeindewohnungen investiert?

Jährlich wurden mehr als 1,5 Millionen Euro in die Gemeindewohnungen der Stadt Wiener Neustadt investiert. In den letzten 10 Jahren waren es insgesamt rund 17 Millionen Euro. Mit dieser Summe können maximal 80 Wohnungen pro Jahr saniert werden. Aus dem aktuellen Budget stehen aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, um die dringend benötigten umfangreichen Sanierungen und Modernisierungen zu finanzieren. Die Neuordnung des kommunalen Wohnbaus gibt der Gemeinde mehr finanzielle Flexibilität, um in die bestehenden Objekte zu investieren und Sanierungen voranzutreiben.

Was passiert mit den Einnahmen aus der Neuorganisation des sozialen, kommunalen Wohnbaus?

Die Stadt Wiener Neustadt beabsichtigt, die Einnahmen aus der Neuordnung in die Immobilien zu investieren, die weiterhin in ihrem Eigentum verbleiben. Damit soll der Wohnkomfort für die Bewohner steigen. Zudem werden dringend nötige thermische Sanierungen und Modernisierungen im Sinne der Nachhaltigkeit möglich. Sollten zusätzliche Mittel durch die Neuorganisation des kommunalen Wohnbaus frei werden, entlastet dies zusätzlich das Stadtbudget.

Wo bekommen Sie alle weiteren Informationen zu diesem Projekt?

Es gibt ein umfassendes Kommunikations- und Informationsangebot der Stadt Wiener Neustadt. Neben diesen FAQs hier auf der Homepage gibt es eine kostenlose Hotline unter 02622 / 373 – 868 (ab 9.10., Mo-Fr, 8 – 18 Uhr)  Zu guter Letzt können Sie sich an per E-Mail an gemeindewohnungen@wiener-neustadt.at wenden.


Alle weiteren Informationen zu diesem Thema finden Sie auch HIER.

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
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