Gemeinderatswahl 2025
Straßen- und Sprengelverzeichnis
Die Stadtwahlbehörde hat gemäß § 64 Abs. 2 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 idgF., die Wahllokale für die Wahlsprengel und die Wahlzeit für die am 26. Jänner 2025 stattfindende Wahl des Gemeinderates, der Stadt Wiener Neustadt, festgesetzt. Alle Informationen entnehmen Sie der angefügten Kundmachung.
Beantragung einer Wahlkarte
Wer am Wahltag das Wahllokal voraussichtlich nicht persönlich aufsuchen kann, hat die Möglichkeit eine Wahlkarte (Briefwahlunterlage) zu beantragen.
Eine schriftliche Beantragung ist bis 22.01.2025, 23:59 Uhr möglich. Der Versand erfolgt frühestens Anfang Jänner 2025!
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Wahlkarte persönlich im Neuen Rathaus, 2. Stock, Zimmer 228 zu beantragen. Beachten Sie, dass die Wahlkarte bis zum Wahltag 06:30 Uhr bei der Stadtwahlbehörde Wiener Neustadt eingelangt sein muss. Die persönliche Beantragung ist bis 24.01.2025, 12:00 Uhr möglich. Bitte bringen Sie hierfür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.