Weihnachts-Gutschein für unsere Innenstadt
Infos für Kundinnen und Kunden
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Weihnachts-Gutschein für Sie als Käufer.
Bei allen teilnehmenden Geschäften, Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben in der Innenstadt – das sind die Unternehmen innerhalb der Kurzparkzonen sowie der "Grünen Zonen".
Die Gutscheine können bis 31. Dezember 2027 eingelöst werden.
Eine Bar-Ablöse ist nicht möglich.
Infos für Unternehmerinnen und Unternehmer
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Weihnachts-Gutschein für Sie als Wirtschaftstreibende.
Alle Geschäfte, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe (Kosmetik, Friseur, Schuster usw.) in der Innenstadt können den Gutschein annehmen – das sind die Unternehmen innerhalb der blauen bzw. grünen Kurzparkzone.
Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Sie erhalten von uns einen Aufkleber für die Auslage oder einen Aufsteller für Ihr Geschäft. Somit sind Sie als teilnehmender Betrieb gekennzeichnet.
Nein, die Teilnahme ist kostenlos! Es wird kein Disagio bei der Rücklösung oder ein Werbekostenzuschuss eingehoben.
Für den ersten Eindruck sehen Sie das Bild oben auf dieser Seite. Informationen über die Sicherheitszeichen und einen Muster-Gutschein erhalten Sie persönlich. Wir ersuchen, den Gutschein jedenfalls bei Annahme auf Echtheit mittels der Sicherheitszeichen zu überprüfen.
Die Gutscheine können bei einer der folgenden Bankfilialen mittels Einreichformular (wird persönlich zugestellt) zur Rücklösung vorgelegt werden:
- Raiffeisenregionalbank – Hauptplatz 26
- Wiener Neustädter Sparkasse – Neunkirchner Straße 4
- Volksbank Wien AG – Herzog-Leopold-Straße 3
Sie haben noch Fragen?
Alle Fragen rund um den Gutschein beantwortet auch der Infopoint im Alten Rathaus: Tel. 02622/373-311 oder infopoint@wiener-neustadt.at.