Amtssachverständige
Warum Amtssachverständige?
Die Behörden ziehen in behördlichen Verfahren wegen ihrer Fachkenntnisse Amtssachverständige der Gruppe III/5 – Baurecht und Amtssachverständige bei, damit diese die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen folgender Fachbereiche prüfen:
- Bautechnik und bautechnischer Brandschutz
- Maschinenbau, Haus- und Gebäudetechnik
- Elektro- und Aufzugstechnik
Nachdem die projektgestaltende Mitwirkung der Amtssachverständigen rechtlich nicht gestattet ist, sind Projektunterlagen, in denen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in einem ausreichendem Maß nachgewiesen wird, Voraussetzung für eine positive Vorprüfung und eine angemessene Verfahrensdauer. Auch sind bei der Planung zur Abänderung von Bauwerken und Anlagen immer die vorhandenen Bewilligungen zu berücksichtigen.
Im Rahmen von Bausprechtagen oder Einzelberatungen können kritische Projektfragen im Sinne der Planungssicherheit lösungsorientiert besprochen werden. Unverbindliche Vorprüfungen von Einreichprojekten sind aus zeitökonomischen Gründen leider nicht möglich.
Kontaktadressen für Anfragen:
Baurechtliche Fragen: baurecht@wiener-neustadt.at
Termine Bausprechtrag: anlagenrecht@wiener-neustadt.at
Technische Fragen: sachverstaendige@wiener-neustadt.at
Anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz: FF Wr. Neustadt (ffwrn.at)
Informative Links:
NÖ Bauordnung - Land NÖ : (Musterbaubeschreibung, FAQ, …)
Flächenwidmung - Bebauungsplan - Geodaten der Stadt Wiener Neustadt
Sachverständige in behördlichen Verfahren
Fachbereich Bautechnik
Aufgabenbereich
- Objektive Prüfung von Einreichprojekten auf Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen der Bautechnik in Verfahren des Baurechts, des Betriebsanlagenrechts und des Veranstaltungsrechts
- Überprüfung fertig gestellter Bauwerke und Veranstaltungsstätten auf ihre bewilligungsgemäße Ausführung
- Beratungsleistungen im Rahmen von Bausprechtagen oder Einzelberatungen (ausschließlich während der Parteienverkehrszeiten oder nach gesonderter Terminvereinbarung)
Fachbereich Maschinenbau, Haustechnik und Gewerbetechnik
Aufgabenbereich
- Objektive Prüfung von Einreichprojekten auf Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen des Maschinenbaus, der Haus- und Gewerbetechnik in Verfahren des Baurechts, des Betriebsanlagenrechts und des Veranstaltungsrechts
- Überprüfung fertig gestellter Anlagen auf ihre bewilligungsgemäße Ausführung
- Beratungsleistungen im Rahmen von Bausprechtagen oder Einzelberatungen (ausschließlich während der Parteienverkehrszeiten oder nach gesonderter Terminvereinbarung)
Fachbereich Elektrotechnik und Aufzugstechnik
Aufgabenbereich
- Objektive Prüfung von Einreichprojekten auf Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen der Elektro- und Aufzugstechnik
- Überprüfung fertig gestellter Anlagen auf ihre bewilligungsgemäße Ausführung
- Beratungsleistungen im Rahmen von Bausprechtagen oder Einzelberatungen (ausschließlich während der Parteienverkehrszeiten oder nach gesonderter Terminvereinbarung)
Weitere Fachbereiche bzw. Arbeitsinspektorat
In den bau-, gewerbe- und veranstaltungsbehördlichen Verfahren werden auch Sachverständige anderer technischer Fachbereiche bzw. das Arbeitsinspektorat als Partei beigezogen. Folgende Gliederung vermittelt Ihnen einen Überblick über diese Stellen und deren Zuständigkeit:
- Gruppe V/1 – Geoinformation Grundstücksteilungen, Grundstücksvereinigungen, Aufschließungs- Ergänzungs- und Grundabtretungsabgaben, Lagepläne, Straßenhöhen, Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister
- Gruppe V/3 – Stadtentwicklung
Raumordnungsprogramm (Stadtentwicklungskonzept, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan), Ortsbildschutz (Fachbeirat), Kontaktstelle zum Bundesdenkmalamt, KFZ- und Fahrradabstellplätze - Gruppe V/3 – Verkehr
Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs - Gruppe V/3 – Umwelt
Lärmschutz, Abfallwirtschaft in gewerblichen Verfahren - Gruppe V/4 – Wirtschaftshof
Verwaltung des öffentlichen Guts, Straßenbau, Aufgrabungen - Wiener Neustädter Stadtwerke und Kommunalservice GmbH
Anschlüsse an Schmutzwasserkanal und in Ausnahmefällen Einleitung von Oberflächenwässern (grundsätzliche Versickerungspflicht gemäß dem Stand der Technik) - Abwasserverband Wiener Neustadt Süd
Einleitung von Abwässern, die von häuslichen abweichen (Indirekteinleiterverordnung) - Freiwillige Feuerwehr Wiener Neustadt
Anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz - Arbeitsinspektorat NÖ Industrieviertel
ArbeitnehmerInnenschutz