Amtssignatur des Magistrats der Statutarstadt Wiener Neustadt
Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt.
Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus
einer Bildmarke dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Der Magistrat der Statutarstadt Wiener Neustadt verwendet bei amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarke:

Prüfung amtssignierter elektronischer Dokumente
Der wesentliche Vorteil des amtssignierten elektronischen Dokuments ist, dass seine Echtheit jederzeit im Internet unter der Adresse http://pruefung.signatur.rtr.at/ geprüft werden kann.
Prüfung amtssignierter Papierausdrucke
Die Überprüfung erfolgt dabei durch Vorlage des vollständigen Ausdruckes beim Absender des Dokuments. Vom Absender wird geprüft, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
- persönlich elektronisch (Scan des Dokuments) per E-Mail oder Online-Formular postalisch (Original oder Kopie)