Berechnungsbeispiel für Grundbesitzabgaben
Musterbeispiel
Haus verbaute Fläche 100,00 m², Keller (inkl. Wasseranschluss und Abfluss für Dusche oder Waschmaschine), Erdgeschoß, 1. Stock, ohne Regenwasser, unverbaute Fläche 600,00 m², Familie mit 2 Kindern (ohne Garage)
Einmalige Gebühren
Kanaleinmündung:
Die Kanaleinmündungsabgabe für den erstmaligen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz beträgt netto EUR 22,26 pro m² x Berechnungsfläche + 10% USt. Garagen werden nur mitgerechnet, wenn eine direkte Verbindung zum Wohnhaus besteht.
Berechnungsfläche:
Die ½ der bebauten Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschosse (wobei immer ein Geschoss hinzukommt) zuzüglich 15% der unbebauten Fläche (höchstens jedoch 15% von 500m², das sind höchstens 75m²)
mal Einsatzsatz EUR 25,30 ergibt | EUR 6.957,50 |
Keller | 50m² |
Erdgeschoß | 50m² |
1. Stock | 50m² |
Anzahl Geschoße +1 | 50m² |
unbebaute Fläche (15% von max. 500m²) | 70m² |
Berechnungsfläche Gesamt | 275m² |
Wasseranschluss:
Die Wasseranschlussabgabe beträgt netto EUR 13,26 pro m² x Berechnungsfläche + 10% USt. Bei der Wasseranschlussabgabe werden alle Baulichkeiten berechnet (Garage, Carport, Gartenhütte, etc.).
Berechnungsfläche:
Die ½ der bebauten Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschosse (wobei immer ein Geschoss hinzukommt) zuzüglich 15% der unbebauten Fläche (höchstens jedoch 15% von 500 m², das sind höchstens 75m²).
mal Einsatzsatz EUR 13,26 ergibt | EUR 3.646,50 |
Keller | 50m² |
Erdgeschoß | 50m² |
1. Stock | 50m² |
Anzahl Geschoße +1 | 50m² |
unbebaute Fläche (15% von max. 500m²) | 70m² |
Berechnungsfläche Gesamt | 275m² |
Die Kanaleinmündungs- und die Wasseranschlussabgabe sind einmalige Abgaben. Bei einer baulichen Veränderung (Zubau, DG-Ausbau) wird jedoch eine Ergänzungsabgabe vorgeschrieben.
Stellplatz-Ausgleichsabgabe:
Ist das Grundstück sehr klein oder wird kein Stellplatz errichtet, so wird eine Stellplatz-Ausgleichsabgabe vorgeschrieben.
Diese beträgt derzeit lt. Verordnung EUR 7.500,00 pro Stellplatz.
Die aktuelle Verordnung finden Sie HIER.
Laufende Abgaben:
Grundsteuer:
Der Grundsteuerbetrag hängt vom Grundsteuermessbetrag des Einheitswertbescheides des Finanzamtes ab.
Berechnungsformel: Messbetrag x 500% = Jahresbetrag
Wenn der Jahresbetrag unter EUR 75,00 liegt, wird er nur einmal jährlich im 2. Quartal (fällig am 15. Mai) eines laufenden Kalenderjahres vorgeschrieben.
Bei Beträgen über EUR 75,00 wird der Jahresbetrag auf die vier Quartalsvorschreibungen aufgeteilt. Hier wird keine USt verrechnet.
Kanalbenützung:
Die laufende Kanalbenützungsgebühr wird wie folgt ermittelt:
Berechnungsfläche x Einheitssatz + 10% USt.
Die Berechnungsfläche ergibt sich aus den Geschossflächen aller angeschlossenen Geschosse, wobei angeschlossene Kellergeschosse (ausgenommen gewerbliche Nutzung) und nicht angeschlossene Gebäudeteile nicht berücksichtigt werden.
Der Einheitssatz beträgt:
nur Schmutzwasser: EUR 3,09 (+10% USt)
mit Regenwasseranteil: EUR 3,399 (+10% USt)
mal Einsatzsatz EUR 3,09 ergibt | EUR 618,00 |
Erdgeschoß | 100m² |
1. Stock | 100m² |
Berechnungsfläche Gesamt | 200m² |
Abfallwirtschaftsgebühr und -abgabe:
Jahresbetrag | EUR 223,49 | |
1 Stk Restmülltonne (120 l, monatl. Entleerung, 13 x jährl.) |
je Entl. EUR 9,688 | EUR 125,94 |
1 Stk Biotonne (120 l, 14tägige Entleerung, 26 x jährl.) |
je Entl. EUR 3,752 | EUR 97,55 |
NÖ Seuchenvorsorgeabgabe:
Richtet sich nach dem Jahresbehältervolumen der Restmülltonne
Beispiel:
120l Restmülltonne x 13 Entleerungen = Restmüllbehältervolumen = 1560 Liter
Jahresgebühr: EUR 15,00 (Hier wird keine USt verrechnet.)
Wasserbezugsgebühr (Wasserverbrauch):
Die Wasserbezugsgebühr wird mittels Akonto im Voraus bezahlt. Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres im Zuge der Vorschreibung der Grundbesitzabgaben für das 1. Quartal wird die Wasserendabrechnung für das vergangene Jahr durchgeführt (Richtlinie 50 m³ pro Person/Jahr).
Tarif für 1 m³ Wasser – netto EUR 1,78 (+ 10% USt)
Bereitstellungsgebühr:
Ist die zu entrichtende Gebühr für die Inanspruchnahme und die zur Verfügungstellung eines Wasserzählers. Die Größe und Kosten des Wasserzählers hängen von der Durchflussmenge ab.
Gesamtausgaben für unser Musterhaus pro Quartal:
Ust | EUR | |
---|---|---|
Grundsteuer | keine Ust | EUR 34,00 |
Wasserakonto | 10% Ust | EUR 97,90 |
Bereitstellungsgebühr | 10% Ust | EUR 9,90 |
Abfallwirtschaftsgebühr, Restmüll | 10% Ust | EUR 24,74 |
Abfallwirtschaftsabgabe, Restmüll | 10% Ust | EUR 9,90 |
Abfallwirtschaftsgebühr, Bio | 10% Ust | EUR 19,16 |
Abfallwirtschaftsabgabe, Bio | 10% Ust | EUR 7,66 |
Kanalbenützung | 10% Ust | EUR 169,95 |
NÖ Seuchenvorsorgeabgabe | keine Ust | EUR 3,75 |
Gesamt pro Quartal inkl. 10% Ust: | EUR 376,96 | |
1malige Zahlungen: | ||
Kanaleinmündung | 10% Ust | EUR 7.653,25 |
Wasseranschluss | 10% Ust | EUR 4.011,15 |
Gesamt inkl. 10% Ust: | EUR 11.664,40 |
Aufschließungsabgabe:
Wenn das Grundstück noch kein Bauplatz im Sinne der NÖ Bauordnung ist, erfolgt die Erklärung des Grundstückes zum Bauplatz in der Baubewilligung. In einem gesonderten Bescheid wird die Aufschließungsabgabe vorgeschrieben. Diese ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe und dient der Herstellung der Fahrbahn, des Gehsteiges, Straßenbeleuchtung, etc. Die Abgabe errechnet sich aus dem Produkt von Berechnungslänge BL (Quadratwurzel der Bauplatzfläche), dem Bauklassenkoeffizienten BKK (Bauklasse I, II = Gebäude bis 8m hoch = 1,25) und dem jeweils gültigen Einheitssatz ES (derzeit EUR 575,00).
Beispiel zur Berechnung der Aufschließungsabgabe:
Fläche = 700m² BL = √700 = 26,4575m, BKK = 1,25, ES = EUR 575,00
Aufschließungsabgabe = 26,4575m x 1,25 x EUR 575,00 = EUR 19.016,33
Kontaktadressen für weitere Anschlüsse (nicht städtische)
- EVN: 0800 800 100, info@evn.at
- A1 Telekom Austria AG: 0800 664 1000, netzausbau@a1telekom.at
- Magenta/Telekabel: 0676 / 2000, www.magenta.at/service
Es wird darauf hingewiesen, dass mit den Tarifen per 01.01.2025 gerechnet wurde!