GRUNDBESITZABGABEN
Einmalige Gebühren (bei Neu- und Zubau)
Laufende Abgaben (Grundbesitzabgaben)
- Grundsteuer
- Wasserbezugsgebühr und Bereitstellungsgebühr
- Kanalbenützungsabgabe
- Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe
- NÖ Seuchenvorsorgeabgabe
Vorgehensweise Eigentümerwechsel
Bei Eigentümerwechsel wird empfohlen, eine Kopie vom Vertrag (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, etc.) an die zuständige Stelle (Geschäftsbereich II) zu übermitteln, damit eine rasche Bearbeitung gewährleistet werden kann. Für die Abrechnung der Wasserbezugsgebühr wird der Zählerstand zum Stichtag des Eigentümerwechsels benötigt. Es ist daher erforderlich, dass Käufer und Verkäufer den Zähler ablesen lassen und den Zählerstand bei der Wiener Neustädter Stadtwerke & Kommunal Service GmbH, Abteilung Wasserwerke, Rufnummer 02622 / 373 - 550, bekanntgeben.
Fälligkeit
Die Grundbesitzabgaben sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
An den Liegenschaftseigentümer ergeht vierteljährlich, rechtzeitig vor Fälligkeit, eine Lastschriftanzeige über die zu entrichtenden Grundbesitzabgaben.
Bei Zahlungsverzug erfolgen Mahnungen und in weiterer Folge gerichtliche Einbringungsmaßnahmen.
Zuständige Stelle:
Geschäftsbereich II
Gruppe II/5 - Abgabenmanagement
Altes Rathaus, Hauptplatz 1-3, 2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/373-813 DW
E-Mail: abgabenmanagement@wiener-neustadt.at
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Dienstag zusätzlich 13 bis 16 Uhr, Mittwoch kein Parteienverkehr