Grundsteuer
Grundsteuer – was ist das?
Die Grundsteuer ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe, mit der der inländische Grundbesitz besteuert wird.
Unter Grundbesitz sind das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A), das Grundvermögen und die zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Grundsteuer B) zu verstehen.
Die Bewertung des Grundstückes obliegt dem Finanzamt.
Die Grundsteuer wird vom Finanzamt bewertet (Einheitswert) und mittels Einheitswertbescheid festgelegt. Gleichzeitig mit dem Einheitswert wird vom Finanzamt auch der Steuermessbetrag festgesetzt, dieser bildet die Grundlage für die Vorschreibung der Grundsteuer durch die Gemeinde, in dem dieser Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert wird.
Höhe der Abgabe
Formel: Steuermessbetrag x 500% (Hebesatz) = Grundsteuer pro Jahr
Wenn der Jahresbetrag unter EUR 75,00 liegt, wird er nur einmal jährlich im 2. Quartal (fällig am 15. Mai) eines laufenden Kalenderjahres vorgeschrieben.
Bei Beträgen über EUR 75,00 wird der Jahresbetrag auf die vier Quartalvorschreibungen aufgeteilt.
Parteienverkehr im Abgabenmanagement: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Dienstag zusätzlich 13 bis 16 Uhr, Mittwoch kein Parteienverkehr
Erledigungsdauer
Die Erledigungsdauer hängt unmittelbar von der Erledigung des Finanzamtes ab (Einheitswertbescheid). Nach Übermittlung dieses Bescheides durch das Finanzamt an die Gemeinde wird innerhalb einer Frist von max. 3 Monaten ein Grundsteuerbescheid ausgestellt.