Kanaleinmündungsabgabe
Kanaleinmündungsabgabe – was ist das?
Für einen möglichen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Das bedeutet, dass diese Einmündungsabgabe auch dann vorgeschrieben wird, wenn gar kein tatsächlicher Anschluss an die Kanalanlage vorliegt, aber jederzeit die Möglichkeit dazu besteht.
Zuständige Stelle:
Geschäftsbereich II
Gruppe II/5 - Abgabenmanagement
Altes Rathaus, Hauptplatz 1-3, 2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/373-811 DW
E-Mail: abgabenmanagement@wiener-neustadt.at
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Dienstag zusätzlich 13 bis 16 Uhr, Mittwoch kein Parteienverkehr
Höhe der Abgabe
- EUR 25,3000 pro m² x Berechnungsfläche (+ 10% USt).
Berechnungsfläche:
Die Hälfte der bebauten Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschosse (wobei immer ein Geschoss hinzukommt) zuzüglich 15% der unbebauten Fläche (höchstens jedoch 15% von 500m², das sind höchstens 75m²)
Änderung Berechnungsfläche durch Zu- oder Ausbau
Ändert sich die Berechnungsfläche durch Zubau, Dachausbau, Aufstockung, etc., so ist die Kanaleinmündungsabgabe neu zu berechnen und eine Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe ist zu entrichten.
Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag der Abgabe vor Änderung und der Abgabe nach der neuen Berechnung. Beide Abgaben sind jedoch immer mit dem zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltenden Einheitssatz zu berechnen.
Für weitere technische Informationen stehen Ihnen die Wiener Neustädter Stadtwerke & Kommunal Service GmbH, Abteilung Wasserwerke, unter der Rufnummer 02622 / 373 - 542 gerne zur Verfügung.