Die Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Wiener Neustadt
Einleitung
Liebe Eltern!
Hallo, liebe Kinder und Jugendliche!
Kinder und Jugendliche in ihrem Heranwachsen und in ihrer Entwicklung begleiten zu dürfen, ist eine wunderschöne Herausforderung, eine spannende Aufgabe und große Verantwortung für jede Familie. Jedes Kind, jeder junge Mensch verdient alle Unterstützung, die er/sie für ein sicheres und glückliches Aufwachsen und seinen/ihren weiteren Lebensweg erhalten kann.
Rund um die Geburt
Bereits vor der Geburt Ihres Kindes können Sie die Service- und Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen. Bei Fragen und in herausfordernden Situationen arbeiten wir gerne gemeinsam mit Ihnen an möglichen Lösungen. Das kann sich auf die Versorgung Ihres Kindes und Belastungen beziehen, die Sie erleben, oder es handelt sich um einen Unterstützungs- oder Vertretungsbedarf zum Themenblock Kindesunterhalt, Obsorge und Kontaktrecht. Sie sind herzlich eingeladen, sich mit Ihren Anliegen an die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu wenden.
Die Stadt Wiener Neustadt heißt Ihr Kind mit Gutscheinen der Babyabteilung des Möbelhauses Lutz im Wert von EUR 40,- sowie mit einer süßen Überraschung willkommen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren aufrechten Wohnsitz in der Stadt Wiener Neustadt haben.
Sie können Ihr Willkommensgeschenk nach der Geburt Ihres Babys im Sekretariat der Kinder- und Jugendhilfe im Neuen Rathaus, 1. Stock, Zimmer 138 abholen, bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes und eine Meldebestätigung mit.
Mutter- und Vaterberatung
Wir gratulieren! Sie halten Ihr Baby in den Armen und wollen das Beste für Ihr Kind. Die Stadt Wiener Neustadt bietet Ihnen kostenlose Information und Unterstützung in der Mutter- und Vaterberatungsstelle an. In den modern und gut ausgestatteten Räumlichkeiten haben Sie die Möglichkeit, ohne lange Wartezeiten Ihr Baby wiegen und messen zu lassen.
Alle weiteren Infos dazu erhalten Sie HIER
Kindergarten und Schule
Mit dem Eintritt in den Kindergarten und später in die Schule beginnt ein neuer, aufregender Lebensabschnitt für Ihr Kind. Manchmal ist es für Sie und Ihr Kind nicht leicht, alle Anforderungen in für Sie zufriedenstellender Art und Weise zu bewältigen. Bei auftretenden Problemen, Schwierigkeiten oder Beeinträchtigungen, die Ihr Kind und/oder Sie belasten, sind Sie eingeladen, Unterstützung und mögliche Hilfestellungen durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen.
Beratung und Unterstützung in Krisensituationen
Im familiären Zusammenleben kann es zu Konflikten und Spannungen kommen, die mit emotionalen und Beziehungsproblemen oder oft auch mit strukturellen und sozioökonomischen Belastungen in Zusammenhang stehen. Wenn es in Akutsituationen nicht gelingt, mögliche Lösungen in einem zufriedenstellenden Maß herbeizuführen, macht es Sinn, sozialarbeiterische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Jede Krise birgt auch die Chance in sich, positive Veränderungen herbeizuführen. Dazu kann ein professionelles Helfersystem beitragen.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei folgenden Herausforderungen:
- in problematischen Lebenssituationen bezüglich der Versorgung Ihres Kindes
- bei erhöhter Belastung in der Betreuung Ihres Kindes
- in Fragen des Zusammenlebens und der Entwicklung
- in Fragen zur Betreuung Ihres Kindes (Tagesbetreuungseinrichtung, stationäre Betreuung, Pflegeplatz)
- bei Auftreten von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt in der Familie
- bei Unterstützungsbedarf oder Fragen zu Trennung/Scheidung (Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt)
- bei emotionalen/psychischen/materiellen Schwierigkeiten
- bei sozioökonomischer Benachteiligung Ihres Kindes
Angebot an die Kinder und Jugendlichen
Das Wohlergehen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen stehen in unserer Abeit an erster Stelle. Das ist auch im NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz abgebildet.
Du bist bei uns willkommen! Wir laden dich ein, deine Sorgen, Ängste und Probleme mit uns zu teilen. Deine Anliegen werden vertraulich behandelt. Wir unterstützen dich dabei, die Probleme, mit denen du konfrontiert bist, zu lösen und führen vermittelnde Gespräche mit deinen Eltern. Du hast die Möglichkeit, dich bei uns rechtlich beraten zu lassen und Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu erhalten.
Wir unterstützen dich zum Beispiel bei:
- Problemen mit der Familie (Eltern, Geschwister, Großeltern)
- Erleben von Misshandlung, Missbrauch und Gewalt
- Fragen zur Scheidung/Trennung der Eltern und wie du weiterhin eine gute Beziehung zu beiden Eltern pflegen kannst
- Schwierigkeiten und Sorgen in der Schule oder am Arbeitsplatz/Arbeitsplatzsuche
- Problemen mit Suchtmitteln
- Konflikten mit dem Gesetz, Straffälligkeit
- belastenden und konfliktreichen Beziehungen zu Gleichaltrigen, Mitschülern, im Freundeskreis oder auch im Freizeitbereich
- Verhütungsfragen und Schwangerschaft
Tagesbetreuung, Pflegestellen und Adoption
Wir informieren und beraten über Tagesbetreuungsmöglichkeiten (Tagesmütter, -väter, Tagesbetreuungseinrichtungen), Pflegestellen und Adoption.
Wenn Sie Tagesmutter oder Tagesvater werden wollen, ist eine Tagespflegestellenbewilligung erforderlich. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- formloses schriftliches Ansuchen
- Strafregisterauszug (wird von uns eingeholt)
- ärztliches Attest (Formular wird bei Kontaktaufnahme ausgehändigt)
Nach Überprüfung der persönlichen Verhältnisse in Ihrem Haushalt kann die Bewilligung bescheidmäßig erteilt werden.
Wenn Sie Pflegeeltern werden wollen, ist dafür eine Pflegestellenbewilligung erforderlich. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- formloses schriftliches Ansuchen
- Strafregisterauszug (wird von uns eingeholt)
- ärztliches Attest
- psychologisches Gutachten
Nach Überprüfung der persönlichen Verhältnisse und nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema „Aufnahme eines Pflegekindes“ durch persönliche Gespräche kann die Bewilligung bescheidmäßig erteilt werden.
Sollten Sie den Wunsch haben, ein Kind zu adoptieren, sind eine intensive Beratung durch die Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe und eine Pflegestellenüberprüfung erforderlich.
Rechtliche Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Rechtsvertretung bieten Ihnen Beratung, Unterstützung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten der Vaterschaft und des Kindesunterhaltes. Hier die Dienstleistungen im Detail:
- Beratung, Durchführung der Anträge und Vertretung vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Kindesunterhaltes (Prüfung von Anpassungen der Höhe, Abschluss von Vergleichen, Vertretung in gerichtlichen Verfahren)
- Einbringung des Kindesunterhaltes und Vertretung zur Gewährung von Unterhaltsvorschüssen durch das Oberlandesgericht bei mangelnder Unterhaltsleistung
- Unterhaltsvorschüsse bei Inhaftierung des unterhaltsverpflichteten Elternteils
- Erstellung von Bewilligungen/Bescheiden für Pflegepersonen und Tageseltern