Lustbarkeitsabgabe
Lustbarkeitsabgabe – was ist das?
Der Lustbarkeitsabgabe unterliegen alle im Gemeindegebiet durchgeführten öffentlichen Filmvorführungen, sofern für den Besuch ein Eintrittsgeld zu entrichten ist.
Alle anderen Veranstaltungen sind seit 01.08.2024 von der Lustbarkeitsabgabe ausgenommen.
Zuständige Stelle:
Geschäftsbereich II
Gruppe II/5 - Abgabenmanagement
Altes Rathaus, Hauptplatz 1-3, 2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/373-816 DW
E-Mail: abgabenmanagement@wiener-neustadt.at
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Dienstag zusätzlich 13
bis 16 Uhr, Mittwoch ist kein Parteienverkehr
Höhe der Abgabe
10 % des Entgelts (Eintrittsgeld) für Filmvorführungen (Freibetrag monatlich EUR 3.700,00)
Vorführung von Filmen (Kinovorführungen), die als „besonders wertvoll“, „wertvoll“ oder als „sehenswert“ begutachtet sind, sind mit einem ermäßigten Satz von 3 % abzurechnen.
Verordnung
EINZAHLUNG:
Empfänger: Stadt Wiener Neustadt, GB II/5 - Abgabenmanagement
IBAN: AT48 6000 0000 0144 3714
BIC: BAWAATWW
Verwendungszweck: Kd.Nr. ______, LU-Abg. für „___________________"