Namensänderung
So funktioniert eine Namensänderung
Folgende Anträge und Erklärungen für Namensänderungen können beim Standesamt Wiener Neustadt gestellt bzw. abgegeben werden:
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens Voraussetzung: Der/Die Antragsteller/in ist österreichische/r Staatsbürger/in.
- Kindesnamensrechtliche Erklärung Voraussetzung: Der/Die Antragsteller/in ist österreichische/r Staatsbürger/in.
- Ehenamensrechtliche Erklärung Voraussetzung: Der/Die Antragsteller/in ist österreichische/r Staatsbürger/in.
- Antrag auf behördliche Vor- oder/und Familiennamensänderung. Voraussetzung: Der/Die Antragsteller/in ist österreichische/r Staatsbürger/in und ist in Wiener Neustadt wohnhaft.
Kosten: Die Kosten für die Erklärungen und Anträge auf Namensänderung sind im Einzelfall zu prüfen.