NÖ SEUCHENVORSORGEABGABE
NÖ Seuchenvorsorgeabgabe - Was ist das?
Für das für ein Grundstück im Pflichtbereich (§ 3 Z. 9 NÖ AWG 1992) zugeteilte oder für ein Grundstück auf Grund eines Ansuchens vereinbarte jährliche Restmüllbehältervolumen ist eine Seuchenvorsorgeabgabe zu entrichten.
Parteienverkehr im Abgabenmanagement: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Dienstag zusätzlich 13 bis 16 Uhr, Mittwoch kein Parteienverkehr
Höhe der Abgabe
Die Höhe der jährlichen Seuchenvorsorgeabgabe ergibt sich aus dem Produkt des für ein Grundstück zugeteilten oder vereinbarten jährlichen Restmüllbehältervolumens (Mülltonnen oder Müllsäcke) mit dem Hebesatz.
Der Hebesatz beträgt für
- ein angefangenes jährliches Behältervolumen von 3.500 Liter EUR 15,00
- jede weiteren angefangenen 1.000 Liter EUR 4,40
Hier wird keine USt verrechnet.
Rechenbeispiel:
120 Liter Restmülltonne x 13 Entleerungen = Restbehältervolumen = 1.560,00 Liter = Jahresgebühr EUR 15,--