Kurzzeitpflege
Was bedeutet Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege bietet einen zeitlich begrenzten Aufenthalt z.B. zur Erholung und Entlastung der Pflegenden („Urlaub von der Pflege“), zur Überbrückung von Zeiten, in denen ein pflegendes Familienmitglied (Krankheit, Operation usw.) verhindert ist, oder einfach nur als „Schnupperaufenthalt“.
Die Aufenthaltsdauer beträgt eine bis maximal sechs Wochen. Kurzzeitpflege kann nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezug von Pflegegeld
https://www.noe.gv.at/noe/Pflege/Kurzzeitpflege.html
Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.hb.at/
www.marienhof.cc
www.noe.gv.at - Kurzzeitpflege
www.pbz-wrneustadt.at
https://www.samariterbund.net/pflege-und-betreuung/wohnen/pflegeheim/