Sozialservice der Stadt Wiener Neustadt
Sozialhilfe nach dem NÖ SAG (Sozialhilfe – Ausführungsgesetz)
Mit der Sozialhilfe nach dem NÖ SAG (Sozialhilfe – Ausführungsgesetz) werden all jene Menschen unterstützt, welche nicht in der Lage sind für Angehörige oder für sich selbst zu sorgen, jedoch nur dann, wenn Hilfe nicht von anderer Seite geleistet wird und sie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Wiener Neustadt haben.
Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Sozialhilfe.html
Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Hier können Sie sich über Kostenzuschüsse für diverse Heilbehelfe, Wohnungsumbauten, PKW-Ankauf, etc., sowie über eine Unterstützung bei der Finanzierung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen informieren.
Hier finden Sie weitere Informationen:
www.noe.gv.at/noe/Menschen_mit_Behinderung/Menschen_mit_Behinderungen.html
www.sozialministeriumservice.at
Hilfe für Menschen in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst Leistungen für Personen, die Hilfe zur Bewältigung von besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten, oder zur Überwindung außergewöhnlicher Ereignisse benötigen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Sozialhilfe_Hilfe_in_besonderen_Lebenslagen.html
Hilfe bei stationärer Pflege
Wir sind Ihnen behilflich bei der Suche nach einem Pflegeplatz und bei der Klärung der Finanzierung der Pflegeheimkosten.
Hier finden Sie weitere Informationen:
www.noe.gv.at/noe/Pflege/Pflege.html
Pflegeheime in Wiener Neustadt
Plus Card
Was ist die Plus Card?
Mit der Plus Card der Stadt Wiener Neustadt können Sie derzeit Vergünstigungen für folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Kostenlose Zeckenimpfung, wenn vorrätig
- 1,-- EUR für Einzelfahrscheine aller Autobuslinien der WNSKS im Stadtgebiet
- 3 % Ermäßigung auf alle Buchungen im WNSKS – Reisebüro
- 50 % Ermäßigung auf alle Normaltarife (Tageskarte, 4-Stunden Karte, 3-Stunden Karte und 2-Stunden Karte) für Eintritte in das Hallenbad der „Aqua Nova“ (ohne Sauna). Nur gültig von Montag bis Freitag ausgenommen Feiertage.
- Ermäßigung auf Halbtages- und Tagestarif für den Eintritt in das Akademiebad. Nur gültig von Montag bis Freitag ausgenommen Feiertage.
- Fahrtendienst für gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer (gültiger Behindertenpass, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar)
- 50% Ermäßigung auf alle Eigenveranstaltungen (ausgenommen sind Abos) und Museumseintritte der WN Kult.Tour.Marketing GmbH
- 50 % Ermäßigung auf einen Kurs der Volkshochschule/pro Semester
- 1,- EUR für die Frühbetreuung in den Pflichtschulen
- Erlass des Essensunkostenbeitrages in Pflichtschulen und Kindergärten, dadurch Reduzierung des Essenspreises
Über mögliche zusätzliche Aktionen informieren Sie gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Änderungen vorbehalten!
Wer kann die Plus Card erhalten?
Der Erhalt der Plus Card ist unter folgenden Voraussetzungen für alle Wiener Neustädter Bürgerinnen und Bürger möglich:
- seit mindestens 2 Jahren Hauptwohnsitz in Wiener Neustadt, ausgenommen Vertriebene aus der Ukraine
- Staatsangehörigkeit
- österreichische StaatsbürgerInnen und Vertriebene aus der Ukraine
- Konventionsflüchtlinge
- EU-BürgerInnen
- Personen mit dem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“
- jeweiligen geltenden Bestimmungen über Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles Passfoto
- Vorlage des Aufenthaltstitels bei nicht österreichischen StaatsbürgerInnen
- Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen
- Mietzinsnachweis und Nachweis über eine allfällige Mietförderung
- Schulbesuchsbestätigung aller im Haushalt gemeldeten Kinder bei einem Schulbesuch ab dem 15. Lebensjahr
Versicherungsdatenauszug für Personen ab dem 15. Lebensjahr
Hier finden Sie das Antragsformular:
Antragstellung "PlusCard"
Plus Card Antrag - Online-FormularNÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025
Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gem. § 293 ASVG nicht überschreiten. Der Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich beträgt einmalig € 150,--.
Der Antrag kann bis spätestens 31. März 2025 samt den erforderlichen Nachweisen (aktuelle Einkommensnachweise des Haushaltes) bei der Gemeinde, in welcher der/die Antragsteller/Antragstellerin den Hauptwohnsitz hat, gestellt werden.
Das Antragsformular und die Richtlinien sind auch im Internet unter der Adresse
https://www.noel.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
abrufbar.
Antragstellung für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Wiener Neustadt
Der Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen auf folgende Arten bis spätestens 31.03.2025 an das Sozialservice übermittelt werden:
- Per E-Mail an kanzlei-sozialservice@wiener-neustadt.at
- Per Post an folgende Adresse
Magistrat der Stadt Wiener Neustadt
Geschäftsbereich IV (Soziales, Bildung und Gesellschaft)
Gruppe IV/2 – Sozialservice
Neuklosterplatz 1, 2700 Wiener Neustadt
Persönlicher Termin
Falls die Antragstellung ausschließlich persönlich möglich ist, kann unter der Telefonnummer 02622 373 731 ein Termin beim Sozialservice vereinbart werden.
Beizulegende Unterlagen
- aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen
- Schulbesuchsbestätigung (bei Schulbesuch ab dem 15. Lebensjahr)
- Versicherungsdatenauszug für Personen ab dem 15. Lebensjahr ohne Einkommen
Armen- und Bürgerspitalstiftung
Die Verteilung des Reingewinnes der Wiener Neustädter Armen- und Bürgerspitalstiftung an bedürftige Wiener Neustädter gemäß dem Stiftungszweck erfolgt durch das Sozialservice der Stadt Wiener Neustadt.
Wer ist Antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind bedürftige EU Bürger, die sich in einer akuten Notlage befinden und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Wiener Neustadt haben.
Wichtige Information:
Die Bedürftigkeit einer Person ist dann gegeben, wenn die Einkünfte, die nach der jeweiligen geltenden Befreiung von der ORF – Haushaltsabgabe festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Benötigte Unterlagen:
- Meldezettel aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- aktuelle Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Mietvertrag, Mietzinsnachweis und Nachweis über eventuelle Mietförderungen
- Nachweis über Sparvermögen und Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Grundversorgung für Asylwerberinnen und Asylwerber
Als "Grundversorgung" wird in Österreich die Unterbringung und Verpflegung von Asylwerberinnen und Asylwerbern während des laufenden Asylverfahrens und der ersten vier Monate nach Anerkennung des Asylstatus bezeichnet.
Die wichtigsten Grundversorgungsleistungen sind:
- Unterbringung in geeigneten Unterkünften
- Verpflegung
- Krankenversorgung
- Bekleidungshilfe
- Schulbedarfshilfe
Hier finden Sie weitere Informationen:
www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Grundversorgung.html
NÖ Pflege- und Betreuungsscheck
Die Landesregierung unterstützt pflegebedürfte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck.
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1.000,00 pro pflegebedürftiger Person, welche jedes Jahr bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden kann.
Frühe Hilfe bei Demenz
Mit der Beteiligung am Projekt "Frühe Hilfe bei Demenz" richtet die Stadt Wiener Neustadt verstärkt den Blick auf Menschen mit erhöhter Vergesslichkeit und Demenzdiagnose. Als erster Schritt wurden in einem Folder wichtige Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige zusammengestellt.
Alle Vereine und Angebote im Sozialbereich in der Stadt Wiener Neustadt finden Sie im Sozialatlas https://www.ehrenamt-hilft.at/sozialatlas.html.